vom 13.09.2011 in Aktionen, Aktuelle Themen
Die Piraten Sachsen unterstützen den Demoaufruf für
Mittwoch, den 14. September, 17 – 19 Uhr vor dem Sächsischen Landtag
unter dem Motto:
„Demokratienotstand – Gegen die Verfolgung und Verdächtigung von politischem Engagement in Sachsen!“
Der öffentliche Raum gehört der Demokratie, gehört den Demokraten!
Lasst uns den öffentlichen Raum zurückerobern!
Lasst uns Auskunft über den Missbrauch unserer Daten verlangen!
Lasst uns unsere Grundrechte – darunter die Versammlungsfreiheit, die
Meinungsfreiheit, die Pressefreiheit und das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung – gemeinsam verteidigen!
vom 27.08.2011 in Aktuelle Themen, Allgemein, Positionen / Kommentare
Ein breites Bündnis aus Datenschützern und Bürgerrechtlern ruft dazu auf, die Petition für ein „Verbot der Vorratsdatenspeicherung“ zu unterzeichnen. Innerhalb von drei Wochen müssen 50.000 Unterschriften im Internet gesammelt werden, damit der Initiator Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung das Anliegen persönlich im Bundestag vortragen kann.
Vollständigen Originalartikel beim AK Vorratsdatenspeicherung lesen.
vom 24.06.2011 in Aktionen, Allgemein
- Ort: Dresden, Bernhard-von-Lindenau-Platz 1.
- Datum/Zeit: 27. Juni, 8.45 Uhr
Anlässlich eines ausufernden Überwachungsstaates, der jegliche Achtung vor den Grundrechten seiner Bürger verloren hat, ruft ein breites überparteiliches Bündnis dazu auf:
Lasst uns den öffentlichen Raum zurückerobern!
Lasst uns Auskunft über den Missbrauch unserer Daten verlangen!
Lasst uns unsere Grundrechte – darunter die Versammlungsfreiheit, die Meinungsfreiheit, die Pressefreiheit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung – gemeinsam verteidigen!
Am 27. Juni, um 9 Uhr, tritt der Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss sowie der Innenausschuss zu einer gemeinsamen Sondersitzung zusammen. Die Parlamentarier werden sich mit den jüngsten Enthüllungen um die Funkzellenabfrage (FZA) am 19. Februar befassen müssen. Wir sind der Meinung, dass die Stimme der Betroffenen dabei nicht fehlen darf.
Mit der Erfassung und Auswertung von über 800 000 Datensätzen von über 17 000 Menschen wurde eine Grenze überschritten, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil vom 15. Dezember 1983 unmißverständlich gezogen hatte. Durch die von den Polizeibehörden durchgeführte Rasterfahndung wurde das Recht auf informationelle Selbstbestimmung tausender Menschen auf’s Gröbste verletzt.
Wir rufen alle dazu auf, an diesem Tag vor dem Sächsischen Landtag für ihre Freiheits- und Grundrechte zu demonstrieren.
Erstunterzeichner des Aufrufs:
- Gregor Schäfer, Piratenpartei
- Julia Bonk, Die LINKE
- Johannes Lichdi, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
vom 10.09.2010 in Aktionen, Aktuelle Themen
Der wichtigste Grund um zur Demonstration “Freiheit statt Angst” zu fahren: Deine Freiheit.
Deine Freiheit wird durch INDECT, ACTA, SWIFT, Elena und den anderen von uns genannten Gründen in Gefahr gebracht. Setze ein Zeichen und fordere deine Freiheit ein.
Der Staat erliegt dem Gedanken, dass durch eine lückenlose Überwachung und massive Datenspeicherung mehr Sicherheit erreicht werden könne. Für die Sicherheit der angehäuften Daten kann aber niemand garantieren. Denn wo es Daten gibt, entstehen Begehrlichkeiten. Schon jetzt wollen Konzerne Zugriff auf deine Daten.
Der Staat hat sich auch um die Sicherheit der Daten seiner Bürger zu sorgen, nicht nur um die Sicherheit der Bürger. Jede Speicherung bedeutet weniger Datensicherheit. Vor Datenmissbrauch schützt nur Datensparsamkeit. Bislang wurde jedes angeblich sichere Datenspeicherungsverfahren früher oder später ‘geknackt’. Wer überwacht die Überwacher? Wir fordern einen transparenten Staat und die Abschaffung des gläsernen Bürgers!
Wenn man Angst hat vor einer Registrierung und deswegen nicht an einer Demonstration teilnimmt, dann ist es nicht mehr erst 5 vor 12 mit der Freiheit.
Das Motto der Demonstration heißt “Freiheit statt Angst”. Wir wollen unsere Freiheit. Das heißt, dass wir keine Angst davor haben wollen, dass jemand etwas über uns weiß, was wir lieber für uns behalten hätten. Wir wollen keine Angst davor haben, dass unsere Daten analysiert, ausgewertet und in völlig anderem Kontext interpretiert werden. Darum müssen wir auf die Straße gehen. Wir müssen dafür kämpfen, dass die ganzen freiheitseinschränkenden Überwachungsmaßnahmen wieder abgeschafft werden.
Also lasst uns für unsere Freiheit Gesicht zeigen und zur Demo gehen.
TREFFPUNKTE für gemeinsame Fahrten:
Chemnitz:
- Chemnitz Hbf 8:31 Gleis 1
Dresden:
- Dresden Hbf 07:10 Gleis 3
- Dresden Hbf 09:10 Gleis 3
Leipzig:
- Leipzig Hbf 10:11 Gleis 13
noch mehr Infos zu den Mitfahrgelegenheiten aus Sachsen
Erkennungszeichen: Piratenflaggen/T-Shirts
vom 06.09.2010 in Aktionen, Aktuelle Themen
Die Vorratsdatenspeicherung (VDS) wurde 2007 nach einer EU-Richtlinie eingeführt, mit dem Zweck die Verkehrsdaten der Kommunikationsteilnehmer in Deutschland zu speichern und für die Verfolgungsbehörden zur Verfügung zu stellen.
Was heißt das konkret?
Es wurde von allen Telefonaten, allen SMS und allen Emails der Sender (also z.B. die Telefonnummer) und der Empfänger gespeichert, bei Mobiltelefonen auch der ungefähre Standort des Teilnehmers. Der Standort wird über die Funkzelle, in der sich der Teilnehmer befindet, realisiert. Die Genauigkeit liegt zwischen ~1km außerorts und innerorts ~100m. Diese Daten werden beim Telekommunikationsunternehmen selbst (also z.B. der Telekom, 1&1 oder Vodafone) gespeichert und für 6 Monate aufbewahrt. Inhalte werden dabei nicht gespeichert.
Am 2. März 2010 wurde die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland vom Bundesverfassungsgericht für nicht verfassungsgemäß erklärt. Die gespeicherten Daten mussten sofort gelöscht werden. Begründung dafür war aber nicht die Überwachung an sich, sondern vor allem der Umgang mit den Daten und die Art der Speicherung. Also die Speicherung bei den Internetanbietern selbst – und nicht durch staatliche Stellen – als Grund für die Verfassungsmäßigkeit. (Quelle: Entscheidung des BVerfG Absatz 213)
Ein grundsätzliches Verbot der Verkehrsdatenüberwachung wurde nicht ausgesprochen. Seit diesem Tag werden immer wieder Forderungen nach einer Wiedereinführung der VDS laut. So fordert der Bund Deutscher Kriminalbeamter, die CDU und andere auf, ein neues Gesetz zu formulieren, welches vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hat.
Die VDS ist also noch lange nicht vom Tisch und könnte uns bald wieder über die EU-Ebene auf die Füße fallen: Momentan überprüft, laut EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström, eine Arbeitsgruppe der Europäischen Union, “welche Datenmengen erhoben werden, wer Zugriff auf sie hat, wie sie genutzt werden, wie lange sie gespeichert werden”.
In einem Interview mit “Die Zeit” sagte sie zudem:
“Es wäre voreilig von mir, jetzt schon etwas zu den Ergebnissen zu sagen.” Eine Verschärfung aber kann als unwahrscheinlich gelten, eher das Gegenteil. Schließlich sagte Malmström, dass die EU-Richtlinie nur wenige Monate nach den Anschlägen vom 11. September 2001 schlecht vorbereitet gewesen sei und sehr schnell verabschiedet wurde: “Ich glaube, dass das zu hastig war.”
Die Erfahrungen der letzten Jahre haben uns gezeigt, dass Politiker alles in Gesetze “gießen”, um “es” passend zu machen. Dagegen müssen wir auf die Straße gehen, um für unsere Bürgerrechte zu kämpfen.
Wie einzelne Abgeordnete damals bezüglich der VDS gestimmt haben, könnt ihr übrigens unter Abgeordnetenwatch sehen.
vom 02.03.2010 in Aktuelle Themen
Holt mal eine halbe Sektflasche aus dem Keller!
Der erste Senat des Bundesverfassungsgericht hat gesprochen:
Eine sechsmonatige, vorsorglich anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten durch private Diensteanbieter, wie sie die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 (ABl L 105 vom 13. April 2006, S. 54; im Folgenden: Richtlinie 2006/24/EG) vorsieht, ist mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar; auf einen etwaigen Vorrang dieser Richtlinie kommt es daher nicht an.
Dies heißt übersetzt, dass die jetzige gesetzliche Regelung zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gegen das Grundgesetz verstößt und die bisher gespeicherten Daten “unverzüglich” gelöscht werden müssen. Dies heißt aber nicht, dass die Vorratsdatenspeicherung komplett gekippt worden ist. Der Gesetzgeber hat nur den Auftrag erhalten ein neues Gesetz zu schaffen, welches diesem Urteil gerecht wird.
Das Urteil und die Pressemitteilung des BVerG sind hier einzusehen: Urteil des ersten Senats und Pressemitteilung
Die sächsischen Piraten begrüßen dieses Urteil, bestätigt es doch, dass das bestehende Gesetz mit heißer Nadel gestrickt war und mit relativ wenig Sachverstand bei allen Beteiligten zu Stande gekommen ist.
Wir danken allen Klägern, es waren in diesem Fall über 34.000 Einzelkläger, die sich zu einer Sammelklage zusammengeschlossen hatten, die es möglich gemacht haben, heute einen kleinen Sieg zu erringen.
vom 16.03.2009 in Aktuelle Themen
Als erstes deutsches Gericht hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden die flächendeckende Aufzeichnung der Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzung der gesamten Bevölkerung (sog. Vorratsdatenspeicherung) als unverhältnismäßig bezeichnet.
Das Gericht wörtlich: “Das Gericht sieht in der Datenspeicherung auf Vorrat einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz. Sie ist in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig. Der Einzelne gibt keine Veranlassung für den Eingriff, kann aber bei seinem legalen Verhalten wegen der Risiken des Missbrauchs und des Gefühls der Überwachung eingeschüchtert werden [...] Der nach Art. 8 ERMK zu wahrende Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist durch die Richtlinie [zur Vorratsdatenspeicherung] nicht gewahrt, weshalb sie ungültig ist”

