vom 08.09.2010 in Aktuelle Themen
In Zusammenarbeit mit der deutschen Piratenpartei wurde heute von der futurezone ein enthüllender Artikel über das EU-Projekt INDECT veröffentlicht. Er basiert auf internen Fortschritts- und Planungsdokumenten, die den Piraten zugespielt wurden. Diese werden der Öffentlichkeit bewusst vorenthalten: Aufgrund vielfältiger Kritik beschlossen die Projekt-Verantwortlichen kürzlich sogar eine neue Geheimhaltungsstufe. Welche Daten an die Öffentlichkeit gelangen, beschließt ab jetzt ein INDECT-”Ethikrat”.
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» Artikel in der Futurezone
» Ein Grund zur Demo zu fahren
vom 06.09.2010 in Aktionen, Aktuelle Themen
Die Vorratsdatenspeicherung (VDS) wurde 2007 nach einer EU-Richtlinie eingeführt, mit dem Zweck die Verkehrsdaten der Kommunikationsteilnehmer in Deutschland zu speichern und für die Verfolgungsbehörden zur Verfügung zu stellen.
Was heißt das konkret?
Es wurde von allen Telefonaten, allen SMS und allen Emails der Sender (also z.B. die Telefonnummer) und der Empfänger gespeichert, bei Mobiltelefonen auch der ungefähre Standort des Teilnehmers. Der Standort wird über die Funkzelle, in der sich der Teilnehmer befindet, realisiert. Die Genauigkeit liegt zwischen ~1km außerorts und innerorts ~100m. Diese Daten werden beim Telekommunikationsunternehmen selbst (also z.B. der Telekom, 1&1 oder Vodafone) gespeichert und für 6 Monate aufbewahrt. Inhalte werden dabei nicht gespeichert.
Am 2. März 2010 wurde die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland vom Bundesverfassungsgericht für nicht verfassungsgemäß erklärt. Die gespeicherten Daten mussten sofort gelöscht werden. Begründung dafür war aber nicht die Überwachung an sich, sondern vor allem der Umgang mit den Daten und die Art der Speicherung. Also die Speicherung bei den Internetanbietern selbst – und nicht durch staatliche Stellen – als Grund für die Verfassungsmäßigkeit. (Quelle: Entscheidung des BVerfG Absatz 213)
Ein grundsätzliches Verbot der Verkehrsdatenüberwachung wurde nicht ausgesprochen. Seit diesem Tag werden immer wieder Forderungen nach einer Wiedereinführung der VDS laut. So fordert der Bund Deutscher Kriminalbeamter, die CDU und andere auf, ein neues Gesetz zu formulieren, welches vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hat.
Die VDS ist also noch lange nicht vom Tisch und könnte uns bald wieder über die EU-Ebene auf die Füße fallen: Momentan überprüft, laut EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström, eine Arbeitsgruppe der Europäischen Union, “welche Datenmengen erhoben werden, wer Zugriff auf sie hat, wie sie genutzt werden, wie lange sie gespeichert werden”.
In einem Interview mit “Die Zeit” sagte sie zudem:
“Es wäre voreilig von mir, jetzt schon etwas zu den Ergebnissen zu sagen.” Eine Verschärfung aber kann als unwahrscheinlich gelten, eher das Gegenteil. Schließlich sagte Malmström, dass die EU-Richtlinie nur wenige Monate nach den Anschlägen vom 11. September 2001 schlecht vorbereitet gewesen sei und sehr schnell verabschiedet wurde: “Ich glaube, dass das zu hastig war.”
Die Erfahrungen der letzten Jahre haben uns gezeigt, dass Politiker alles in Gesetze “gießen”, um “es” passend zu machen. Dagegen müssen wir auf die Straße gehen, um für unsere Bürgerrechte zu kämpfen.
Wie einzelne Abgeordnete damals bezüglich der VDS gestimmt haben, könnt ihr übrigens unter Abgeordnetenwatch sehen.
vom 05.09.2010 in Aktionen, Aktuelle Themen
Das SWIFT-Abkommen (vollständig: Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung für die Zwecke des Programms der USA zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus) ist ein völkerrechtliches Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten, das den Zugriff US-amerikanischer Behörden auf die Daten der SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) regelt.
Gespeichert werden unter anderem die Namen von Absender und Empfänger einer Überweisung und die Adresse. Diese können bis zu fünf Jahre gespeichert werden, Betroffene werden nicht informiert. Innereuropäische Überweisungen werden von dem Abkommen nicht erfasst, innereuropäische Bargeldanweisungen hingegen schon. Widersprüchlich sind Aussagen, ob die Bankdaten an Drittstaaten weitergegeben werden dürfen. Das großflächige Abgreifen von Daten lässt das Abkommen allerdings nicht zu.
Weitere Informationen zum Thema SWIFT:
- Wikipedia
- ZDF-Heute über das SWIFT-Abkommen
- Netzpolitik.org – Die Bürgerrechtsfalle beim SWIFT-Abkommen
vom 01.09.2010 in Aktionen, Aktuelle Themen
Am 11. September findet in Berlin die große Demonstration zum Thema “Freiheit statt Angst” (FsA) statt, zum 9. Jahrestag der Terroranschläge auf das World Trade Center in New York. Voraussichtlich versammeln sich dort tausende Gegner der sich abzeichnenden Überwachungstendenzen in Deutschland.
Wir wollen euch in den nächsten 10 Tagen 10 Gründe liefern, warum es sinnvoll ist, an der Demonstration teilzunehmen.
[Update] Du fragst Dich, die Demo ist doch in Berlin, wie komme ich bloß dahin? Kein Problem wir Piraten fahren gemeinsam mit dem Zug. Infos hier!
- 1.Grund: IVO-Akte
- 2.Grund: ELENA
- 3.Grund: ACTA
- 4.Grund: INDECT
- 5.Grund: SWIFT
- 6.Grund: VDS
- 7.Grund: ePerso
- 8.Grund: eGK
- 9.Grund: Internetsperren
- 10.Grund: Online-Durchsuchungen
vom 01.09.2010 in Aktionen, Aktuelle Themen
IVO ist eine riesige Datenbank für das integrierte Vorgangsbearbeitungssystem der sächsischen Polizei. In ihr sind “polizeilich relevante” Vorgänge gespeichert. Egal ob Knöllchen, Teilnahme an einer Demonstration oder ein Verkehrsunfall – alle Daten werden darin aufgenommen. Integriert heißt, dass diese Daten in andere Datenbanken, wie z.B. INPOL, übertragen werden können.
Derzeit sind mehr als 7,2 Millionen Datensätze erfasst. Das heißt im Klartext, dass im Schnitt über jeden sächsischen Bürger zwei Einträge in dieser Datenbank existieren, auf welche 12.000 sächsische Polizisten Zugriff haben. Jeder Bürger hat die Möglichkeit seine Akte kostenlos anzufordern. Formulare gibt es hier zum Download.
Für Mehr Informationen rund um dieses Thema:
- Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der kleinen Anfrage Drs 4/15565
- AK Datenbanken
- Einblick in die IVO-Akte von einem “Befürworter” des Dresdner Weltkulturerbes
- Bundesweite Datenbankauskunft
vom 10.06.2010 in Aktionen
“Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtler rufen bundesweit zur Teilnahme an einer Demonstration gegen die ausufernde Überwachungdurch Wirtschaft und Staat auf. Am Samstag, den 11.09.2010 werden wir unter dem Motto “Freiheit statt Angst – Stoppt den Überwachungswahn!” auf die Straße gehen. Treffpunkt ist um 13.00 Uhr am Potsdamer Platz in Berlin. Die Demonstration ist Teil des internationalen Aktionstages “Freedom not Fear – Freiheit statt Angst”, zu dem weltweit Proteste gegen die Überwachung der Bürgerinnen und Bürger stattfinden werden.” » hier weiterlesen …
vom 22.03.2010 in Aktionen, Aktuelle Themen
Ahoi Piraten,
in der vergangenen Woche richteten sich alle Kräfte in Sachsen auf die fünf Aktionen gegen die Neufassung des JMStV (wir berichteten).
Am Dienstag waren in Zittau, Leipzig und Dresden Piraten unterwegs, um in den Fußgängerzonen mit Flyern und persönlichen Gesprächen Passanten über die Gefahren des geplanten Papiers aufzuklären.

vom 08.03.2010 in Aktionen, Aktuelle Themen
Nachdem die Mahnwachen in den vergangenen Wochen schon erfolgreich waren, haben sich die sächsichen Piraten auf ihrem Landesplenum dazu entschlossen, noch mehr gegen die Neufassung des JMStV zu unternehmen.
Es wurde also am Wochenende spontan verabredet, sich heute um 17.30 auf der Prager Straße zu treffen, um die Öffentlichkeit über Gespräche und Flyerverteilung über die Neufassung aufzuklären.
Bei Temperaturen weit unter Null Grad Celsius kamen die Dresdner Piraten zusammen und haben bis nach 19 Uhr über 500 Passanten informiert.
Hier noch ein spontaner Videodreh während der Aktion:
Solche Aktionen sind in den nächsten Wochen in ganz Sachsen geplant. Wir halten euch auf dem Laufenden.
vom 08.03.2010 in Aktuelle Themen
Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag steht ganz kurz vor seiner Verabschiedung. Ein Staatsvertrag der – wie leider viel zu oft in den letzten Jahren – von unserer Regierung mit heißer Nadel gestrickt wurde, um vordergründig Probleme mit Augenwischerei und Stoppschildwildwuchs zu bekämpfen ohne sich wirklich mit den Ursachen der Problematiken zu beschäftigen, geschweige denn diesen konstruktiv entgegenzuwirken. Show-and-Shine-Politik oder Symbolpolitik, die Gesetze und Verträge erzeugt, welche später vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe wieder gerade gebogen werden müssen. Im Fall des JMStV-E kommen dazu noch weitere Faktoren, wie dass er intransparent also hinter verschlossenen Türen und ohne Diskurs mit Netzspezialisten ausgearbeitert wurde. Zudem bereitet er den Weg für Zensurinstrumentalien verschiedenster Art, die uns Piraten erschaudern lassen. Dagegen sind wir Piraten! Darum müssen wir alle Mittel wahrnehmen um Aufklärung zu betreiben und für eine Abwendung des Vertrages kämpfen. Bürger sowie Politiker müssen in Kenntnis gesetzt werden über die dilettantische und gefährliche Art dieses Papiers. Der angekündigte Staatsvertrag kann nur noch von den einzelnen deutschen Landtagen abgelehnt werden. Darum muss jeder Landtagsabgeordnete persönlich angeschrieben, über die vorliegenden Missstände informiert und zum Handeln aufgefordert werden!
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vom 02.03.2010 in Aktuelle Themen
Holt mal eine halbe Sektflasche aus dem Keller!
Der erste Senat des Bundesverfassungsgericht hat gesprochen:
Eine sechsmonatige, vorsorglich anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten durch private Diensteanbieter, wie sie die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 (ABl L 105 vom 13. April 2006, S. 54; im Folgenden: Richtlinie 2006/24/EG) vorsieht, ist mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar; auf einen etwaigen Vorrang dieser Richtlinie kommt es daher nicht an.
Dies heißt übersetzt, dass die jetzige gesetzliche Regelung zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gegen das Grundgesetz verstößt und die bisher gespeicherten Daten “unverzüglich” gelöscht werden müssen. Dies heißt aber nicht, dass die Vorratsdatenspeicherung komplett gekippt worden ist. Der Gesetzgeber hat nur den Auftrag erhalten ein neues Gesetz zu schaffen, welches diesem Urteil gerecht wird.
Das Urteil und die Pressemitteilung des BVerG sind hier einzusehen: Urteil des ersten Senats und Pressemitteilung
Die sächsischen Piraten begrüßen dieses Urteil, bestätigt es doch, dass das bestehende Gesetz mit heißer Nadel gestrickt war und mit relativ wenig Sachverstand bei allen Beteiligten zu Stande gekommen ist.
Wir danken allen Klägern, es waren in diesem Fall über 34.000 Einzelkläger, die sich zu einer Sammelklage zusammengeschlossen hatten, die es möglich gemacht haben, heute einen kleinen Sieg zu erringen.
