Piraten vor Ort

vom 16.11.2011 in Allgemein, Positionen / Kommentare

Die Piratenpartei Sachsen warnt vor Ausweitung von Polizeibefugnissen anlässlich des Behördenversagens im Umgang mit der Mordserie der Gruppe “Nationalsozialistischer Untergrund”.

Völkerschlachtdenkmal Leipzig mit Anti-Nazi-Plakat, Creative Commons by http://commons.wikimedia.org/wiki/User:%C2%A10-8-15!

Völkerschlachtdenkmal Leipzig mit Anti-Nazi-Plakat, Creative Commons by http://commons.wikimedia.org/wiki/User:%C2%A10-8-15!

Die Piraten kritisieren, dass Behörden und Geheimdienste in den letzten Jahren immer weitreichendere Überwachungsbefugnisse erhielten, die generell alle Bürger unter Verdacht stellen, es aber nicht schafften, dreier einschlägig bekannter Straftäter habhaft zu werden.

“Die Behörden schaffen es, Millionen Bürger bei Demonstrationen gegen Nazis abzuhören, aber nicht, ein der Polizei und dem Verfassungsschutz bekanntes Neonazi-Trio dingfest zu machen”, wundert sich Florian Bokor, Mitglied im Landesvorstand der Piraten Sachsen “Es ist unbegreiflich, dass unter den Augen des Bundesamtes für Verfassungsschutzes und ihrer offenbar involvierten V-Leute eine Bande mordender und raubender Neonazis über ein Jahrzehnt ihr Unwesen treiben konnte. Ich kann nur eindringlich davor warnen, dass dieses Totalversagen der Behörden jetzt auch noch genutzt wird, um neue Einschnitte in Bürgerrechte zu begründen.”

Weiterhin ergänzt Mirco da Silva, Mitglied der Piratenpartei mit Interessenschwerpunkt Rechtsextremismus: “Neben der notwendigen Aufklärung des Behördenversagens durch das Innenministerium muss Ministerin Schröder ihren Kurs der Verharmlosung rechter Gewalt umgehend korrigieren. Naziterror stellt nicht erst seit heute eine ganz konkrete und massive Gefahr dar, der sich alle Menschen gemeinsam entgegenstellen müssen. Projekte und Aktionen gegen Rechtsextremismus müssen gefördert werden und dürfen nicht mit scheinheiligen Demokratieklauseln gegängelt oder durch politisch motivierte Staatsanwälte kriminalisiert werden.”

Um die Ursache für dieses Versagen zu ermitteln hat die Piratenpartei einen Fragenkatalog an das sächsische Innenministerium, das LKA Sachsen und weitere Stellen geschickt. Antworten hierauf werden auf der Seite www.piraten-sachsen.de veröffentlicht.

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vom 11.11.2011 in Aktuelle Themen, Allgemein, Positionen / Kommentare

Am 11.10.2011 hatte der Landesverband Sachsen der Piratenpartei einen in der Bundespartei erarbeiteten, 40 Fragen umfassenden Offenen Brief zum Zwecke der Aufklärung des Sachverhalts “Staatstrojaner” veröffentlicht. Angeschrieben wurden neben allen im Landtag vertretenen Fraktionen (ausgenommen der NPD) u.a. auch das Landeskriminalamt Sachsen sowie das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen.

Mittlerweile haben uns Antworten der Fraktionen der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD erreicht. Geantwortet hat außerdem das Landeskriminalamt Sachsen. Wie angekündigt veröffentlichen wir hier die Antworten.

Update 28.10.: Antwort des Präsidialbüros des Sächsischen Landtags hinzugefügt.

Update 11.11.: Antwort der LINKEN hinzugefügt.

 

» hier weiterlesen …

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vom 31.10.2011 in Positionen / Kommentare

Update 2011-11-21: Stellungnahme des Landesschülerrat Sachsen:

Gesamtvertrag zieht inakzeptable Folgen nach sich

 Rund 32,6 Mio Euro soll der Freistaat Sachsen von 2011 bis 2014 dafür bezahlen, dass Lehrer Kopien von Werken in ihrem Unterricht verwenden dürfen.

Und das ist nicht einmal die schockierendste Bedingung des „Gesamtvertrags zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach §53 UrhG“.

Dieser Gesamtvertrag, der zwischen den Verlagen, den Kultusministerien der 16 Bundesländer, den Verwertungsgesellschaften WORT und Musikedition und der ZFS(Zentralstelle Fotokopieren an Schulen) geschlossen wurde, sieht einige Einschränkungen für die Arbeit mit Kopien von Werken im Unterricht vor.

Lediglich 12% (aber nicht mehr als 20 Seiten) dürfen von einem Werk kopiert und im Unterricht verwendet werden. Auch das Kopieren von Zeitschriften und Musiknoten ist nur in geringen Umfang erlaubt.

Zusätzlich schreibt der Vertrag vor, dass eine Digitalisierung der Kopien und deren Verwendung bzw. Weiterleitung zu unterlassen ist.

Um die Einhaltung dieser Vorschrift auch wirklich überprüfen zu können, sollen Computer von 1% der Schulen jedes Bundeslandes mit einer Plagiatssoftware durchsucht werden.

Der LandesSchülerRat Sachsen (LSR Sachsen) findet den Inhalt des Vertrags inakzeptabel. Zum einen bedeutet er eine ungeheure Einschränkung für Lehrer in Bezug auf die Wahl von Unterrichtsmaterial, die sich auch unmittelbar negativ auf die Schüler auswirken kann. Zum anderen ist der Staat durch den Gesamtvertrag gezwungen, das Handeln der Lehrer ständig zu überprüfen und zu kontrollieren. Da stellt sich natürlich sofort die Frage, wie solch eine regelmäßige Überprüfung realisiert werden soll und welche Konsequenzen auf Lehrer zukommen, die die Vorschriften des Vertrags nicht einhalten.

Als noch viel bedenklicher empfindet der LSR Sachsen allerdings die Untersuchung von Rechnern durch eine Plagiatssoftware, die den Ländern durch die Verlage zur Verfügung gestellt wird. Es stellt ganz klar eine Bedrohung des Datenschutzes dar, wenn Schulcomputer, auf denen Daten über Lehrer und Schüler gespeichert sind, mit einer Software, die ohne Weiteres missbraucht werden kann, durchsucht werden.

Sicher ist, dass die betroffenen Rechner komplett durchsucht werden müssen (also auch E-Mails, Hausarbeiten von Schüler usw.), um eine illegale Digitalisierung von Werken ausschließen zu können.

Somit bedeutet diese Durchsuchung nicht nur eine Gefahr für den Datenschutz, sondern auch ein großes Misstrauen der Verlage und des Staates gegenüber seinen eigenen Angestellten, den Lehrern.

Welche Konsequenzen ein Vertragsbruch, sei es ein zu hoher Umfang an Kopien oder das Digitalisieren dieser, nach sich zieht, ist bisher unklar.

Klar dagegen ist, dass der Vertrag auch in Zukunft heftige Kritik hervorrufen wird und von Seiten der Schüler keinerlei Verständnis für solch einen profitorientierten Beschluss zu erwarten ist.

[Anm.: Der Landesschülerrat ist unter www.lsr-sachsen.de  erreichbar.]

Meldung der Piraten Sachsen am 31.10.2011:

Mit dem Schuljahr 2011/2012 wird eine vertragliche Regelung wirksam, nach der die Länder den Schulbuchverlagen die Möglichkeit einräumen müssen, auf Schulrechnern Software zu installieren, die nach Plagiaten sucht. Weiter werden die Länder verpflichtet, disziplinarisch gegen Urheberrechtsverstöße von Lehrern vorzugehen. Die Piratenpartei kritisiert diesen Vertrauensbruch zwischen Land und Lehrerschaft und fordert eine Umstellung auf Lehrmaterialien unter freien Lizenzen.

Books and Mouse with a cross (CC-BY-SA)“Durch den Vertrag werden Lehrer unter Generalverdacht gestellt; ohne Not werden in diesem Disziplinarmaßnahmen zusätzlich zu den existierenden Möglichkeiten nach Zivil- und Strafrecht gefordert. Dies führt im Endeffekt dazu, dass sich Schulleitungen zweimal überlegen Computer für den Unterrichtseinsatz vorzuhalten”, mahnt Andreas Romeyke, Landesvorsitzender der Piratenpartei Sachsen, an.

Die Verlage werden ermächtigt, mithilfe eines Plagiatsscanners die Festplatten der Rechner von mindestens ein Prozent der Schulen jährlich durchsuchen zu lassen. Was bei einem vermeintlichen Fund auf der Festplatte geschieht, ist unklar: Was erfährt der Verlag und wie werden diese Daten übermittelt? Wer darf Daten löschen? Kann gar die komplette Festplatte beschlagnahmt werden? Welche disziplinar- und zivilrechtlichen Konsequenzen hat dies für betroffene Lehrkräfte? “Schule stellt einen sozialen Raum für die Lehrenden und die Lernenden dar. Maßnahmen, wie die Haftung auf Schulleitung und Lehrende auszulagern, können sowohl das Vertrauensverhältnis innerhalb des Lehrerkollegiums, als auch das der Schüler zu den Lehrkräften nachhaltig stören”, so Matthias Stein, bildungspolitischer Sprecher der Piratenpartei Sachsen.

Die Piratenpartei fordert eine generelle Verwendung von Lehrmitteln unter freien Lizenzen. Diese Lizenzen ermöglichen eine weitgehend freie Nutzung von Inhalten. Andreas Romeyke dazu: “Gute Lehrer verwenden vorgefertigte Unterrichtsmaterialien nicht einfach so, sondern passen diese an die Belange ihrer Schüler an. Die im Vertragswerk festgelegten Einschränkungen werden darauf hinauslaufen, dass der Unterricht verarmt oder sich gute Lehrer den freien Alternativen, z. B. Lehrmaterialien unter Creative Commons (wikibooks) zuwenden. Freier Zugang zu Bildung und Wissen muss Vorrang vor kommerzieller Verwertung haben.”

Die Regelung wurde im Rahmen des Gesamtvertrags zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 Urheberrechtsgesetz (UrhG) zwischen den Bundesländern, den VGn Wort und Musikedition (Zentralstelle Fotokopieren an Schulen, ZFS), sowie den Verlagen, vertreten durch den VdS Bildungsmedien e.V., geschlossen. Darin verpflichten sich die Länder weiter dazu, für Kopien kleiner Teile von Büchern, Zeitschriften und sonstigen Texten und für Notenblätter von Musikstücken für die Jahre 2011 bis 2014 insgesamt 32,6 Mio. Euro zu zahlen. Diese Kosten sind eine Form von Bildungsgebühren und schränken den Zugang zu Bildung ein. Auch deshalb lehnt die Piratenpartei den Vertrag ab.

Update 2011-11-1

Sehr lesenswerter Blogbeitrag eines Lehrers ist unter http://herrlarbig.de/de/2011/11/01/betreff-schultrojaner-liebe-schulbuchverlage/ zu finden. Anfragen an das Sächsische Ministerium für Wissenschaft und Kunst, an die  Gewerkschaft  Erziehung und Wissenschaft, an den Landeselternrat und an den Landesschülerrat sind draußen.


Die verwendete Grafik basiert auf Grafiken von http://openclipart.org

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vom 20.10.2011 in Aktionen, Positionen / Kommentare

Vor kurzem hatte der Chaos Computer Club aufgedeckt, dass in mehreren Bundesländern die Rechner der Bürger über einen Trojaner der Firma DigiTask ausspioniert wurden. Mehrere Bundesländer haben den Vorwurf über den Einsatz dieser verfassungswidrigen Software bereits bestätigt.
Im Zuge der Aufklärungsarbeit zu diesem Sachverhalt haben wir den unten stehenden offenen Brief an folgende Personen gestellt und werden auch alle Antworten auf den 40 Fragen umfassenden Fragenkatalog hier veröffentlichen.

Der Brief ging an folgende Personen:

  • Herrn Ministerpräsident Stanislaw Tillich, sächs. Staatskanzlei
  • Herrn Landtagspräsident Dr. M. Rößler, Präsidialbüro des sächsischen Landtages
  • Herrn Steffen Flath, Vorsitzender der sächsischen CDU-Landtagsfraktion
  • Herr Holger Zastrow, Vorsitzender der sächsischen FDP-Landtagsfraktion
  • Herrn Martin Dulig, Vorsitzender der sächsischen SPD-Landtagsfraktion
  • Frau Antje Hermenau, Vorsitzende der sächsischen Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • Herr Dr. André Hahn, Vorsitzender der sächsischen Landtagsfraktion DIE LINKE
  • Herr Reinhard Boos, Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen
  • Herr Dr. Jörg Michaelis, Landeskriminalamt Sachsen
  • Herr Staatsminister Markus Ulbig, sächsisches Staatsministerium des Innern
  • Herr Landespolizeipräsident Bernd Merbitz, sächsisches Staatsministerium des Innern, Abteilung 3 Landespolizeipräsidium

Sehr geehrte/r  …

wie in zahlreichen Medien berichtet, hat der Chaos Computer Club (CCC) eine Software analysiert, bei der die Experten davon ausgehen, dass es sich um einen „Staatstrojaner“ handelt. Der Vorstoß des CCC und der Verweis auf bisher nicht veröffentlichte Quellen bekräftigen diese Aussage. Dabei wurde festgestellt, dass diese Software weder elementaren Sicherheitsanforderungen genügt, noch die gesetzlichen Rahmenbedingungen einhält. Beispielsweise können Beweisdaten sowohl durch Ermittler als auch durch Außenstehende manipuliert werden. Die erhaltenen Informationen sind somit weder aussagekräftig noch rechtlich verwertbar.

Das Bundesverfassungsgericht hat festgehalten, dass die Quellen-TKÜ ausschließlich der Überwachung der Telekommunikation dienen darf. Im Gegensatz dazu fertigt die analysierte Software auch Bildschirmfotos an, die zum Ausspähen von nicht versendeten E-Mails, Tagebucheinträgen oder anderen privaten Daten missbraucht werden können. Sie erlaubt die Installation zusätzlicher externer Software und von Softwaremodulen, das Unterschieben von Beweisen, sowie die Ausführung beliebiger Programme. Damit beinhaltet sie Funktionen, die vom Bundesverfassungsgericht explizit verboten wurden. Der Einsatz einer Software in der vorliegenden Ausführung ist somit nach unserer Ansicht grundgesetzwidrig. Zur Aufklärung des Sachverhaltes stellen wir Ihnen folgende Fragen und bitten um zeitnahe Beantwortung:

1. Wurde oder wird die durch den  CCC analysierte Software – oder Software mit vergleichbarer  Funktionalität – auch durch das Landeskriminalamt Sachsen oder andere  Behörden des Freistaates Sachsen genutzt?

2. In wie vielen und welchen Fällen wurde oder wird dieser „Staatstrojaner“ oder Software mit vergleichbarer Funktionalität im Freistaat Sachsen bereits eingesetzt?

3. In welchen Fällen ist der Einsatz der vom CCC analysierten Software Ihrer Ansicht nach angemessen und gerechtfertigt und in welchen nicht?

4. Auf welchen Rechtsgrundlagen beruhte und beruht der Einsatz im Freistaat Sachsen?

5. Wie wurde und wird solche Software auf Gesetzeskonformität überprüft?

6. Welchen Umfang an Überwachungsmaßnahmen und welche weiteren Möglichkeiten bietet die Software?

7. Welche Behörde hat Entwicklung, Kauf oder Lizenzierung der Software in Auftrag gegeben? Welche Personen in der Landesregierung waren darüber informiert? Erfolgte die Softwareentwicklung intern oder wurde damit eine externe Firma beauftragt? Wenn letzteres zutrifft, um welche Firma handelt es sich? Wurde die Verwaltung, Betreuung oder Datensammlung einer privaten Firma übertragen?

8. Für wen arbeitete die beauftragte Firma zusätzlich? Waren anderen Behörden des Freistaats Sachsen oder Behörden anderer Länder die grundsätzlichen Defizite der Software bekannt?

9. Wie wurde, im Falle einer externen Beauftragung zur Programmierung der Software, sichergestellt, dass die beauftragte Firma entsprechend zertifiziert ist, solche Aufträge zu bearbeiten? Führte die externe Firma ein Sicherheitsaudit der Software durch, beziehungsweise wurde dieses Audit von einem unabhängigen Unternehmen oder einer anderen Institution, wie zum Beispiel dem BSI, durchgeführt? Wenn nein, wieso nicht?

10. Sind weitere Versionen der Software in Entwicklung und wenn ja, welche neuen Eigenschaften sollen diese Versionen bekommen?

11. Sind weitere Softwaremodule zur dynamischen Erweiterung des Bundestrojaners mit dem eigentlichen Bundestrojaners mitgeliefert worden, die dem Verfassungsrichtsurteil vom 27.2.2008 widersprechen (BVerfG, 1 BvR 370/07 vom 27.2.2008, Absatz-Nr. 3-4)?

12. War den beauftragenden Behörden vor dem ersten Einsatz der Software bekannt, dass der Zugriff auf die Software ohne Authentifizierung stattfinden und auch von nicht dazu autorisierten Personen beliebige, weitere Software zur Ausführung gebracht werden kann? Wurden diese Funktionen konkret beauftragt oder hat die beauftragte Firma die Software ohne expliziten Auftrag mit diesen Sicherheitslücken ausgestattet?

13. Gibt es besondere Handlungsanweisungen zur Wahrung der Rechte der ausgespähten Personen und anderer Unbeteiligter? Wenn ja, wie lauten diese?

14. Von wem wird beziehungsweise wurde die Software installiert und ausgeführt? Auf welchen Wegen gelangt sie auf das Endgerät des zu Überwachenden und in welcher Weise wird das Endgerät des zu Überwachenden manipuliert? Sind Hardwareeingriffe notwendig, um die Überwachung durchzuführen?

15. Hat es Absprachen mit Internetdienstanbietern gegeben, um deren Infrastruktur und/oder Hard- und Software zur mittelbaren oder unmittelbaren Infektion des Zielrechners einzusetzen? Wenn ja, welche Firmen waren hier involviert?

16. Auf welche Weise setzt sich die Software im System fest und welche Dateien sind davon betroffen?

17. Sind Hersteller von Geräten und Programmen zur Sicherheit von Computern und Netzwerken (zum Beispiel Firewalls und Antivirenprogramme) mit eingebunden, so dass die Software und die verwendeten Methoden bewusst nicht von diesen Schutzprogrammen erkannt wird? Wurde anderweitig dafür gesorgt, dass Programme zum Aufspüren von die Software nicht erkennen konnten?

18. Inwieweit kann die eingesetzte Software gängige Anonymisierungs- und Verschlüsselungsmechanismen wie zum Beispiel TLS, AES, Onion Routing umgehen beziehungsweise manipulieren?

19. Welchem Stand der Technik entspricht die Software? Wie viel Zeit ist zwischen der Planung und Auftragsvergabe bis hin zur Auslieferung und dem ersten Einsatz der Software vergangen? Wurden die Software-Lizenzen (zum Beispiel für den Speex-Codec) konsequent eingehalten?

20. Über welchen Weg gelangen die Daten vom überwachten Endgerät zu den  Ermittlungsbehörden?

21. Durch welche Netzwerke werden die Daten ausgespähter Personen geleitet? Welche Firmen, Behörden und/oder andere, dritte Personen und Institutionen haben Zugriff auf die benötigten Server, zum Beispiel auf einen Command-and-Control-Server?

22. In welchem Maße wurden beziehungsweise werden die so gewonnenen Erkenntnisse verwertet?

23. Durch welche Maßnahmen wurde und wird eine Manipulation der Ermittlungen durch Dritte erschwert? Wie wurde und wird eine Manipulation der Daten auf diesem Weg ausgeschlossen?

24. Wie wurde und wird sichergestellt, dass der Überwachte nach der Entdeckung der Software diese oder deren gesammelten Ergebnisse vor der Übersendung an die einschlägigen Server nicht manipulieren oder entfernen kann?

25. Inwieweit ist die Software selbstständig in der Lage, sich innerhalb eines Computernetzwerkes zu verbreiten, um so Zweit- oder Drittgeräte des Überwachten oder anderer auch unbeteiligter Dritter zu infiltrieren?

26. Steht die Software für unterschiedliche Betriebssystem-Plattformen zur Verfügung oder könnten sich Zielpersonen durch Verwendung von alternativen Betriebssystemen der Überwachung entziehen? Falls ja, um welche Betriebssysteme handelt es sich?

27. Wie wird sichergestellt, dass der Überwachte nach der Überwachungsaktion über den Vorgang informiert wird? Ist dies in allen bisherigen Maßnahmen erfolgt? Wenn nein, aus welchen Gründen ist dies nicht erfolgt?

28. Ist es möglich sicherzustellen, dass keine Programme oder Dateien auf das System des Überwachten übertragen und/oder ausgeführt wurden? Wenn ja, wie wird dies beweissicher festgestellt?

29. Welche konkreten Maßnahmen werden getroffen um zu verhindern dass einzelne  Beamte missbräuchlich an persönliche Daten gelangen, die gesondert durch das Grundgesetz und besonders durch das Urteil des BVerfG im Jahr 2008 geschützt sind? (“Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme”)

30. Inwieweit kann ausgeschlossen werden, dass Informationen und Daten des  unantastbaren Kernbereiches privater Lebensgestaltung nicht erfasst werden?

31. Kann es ausgeschlossen werden, dass derartige Daten den Hoheitsbereich der deutschen Strafverfolgung verlassen? Befindet sich ein Teil der eingesetzten Netzwerk-Infrastruktur im Ausland? Wenn ja, wieso und auf welcher rechtlichen Grundlage?

32. In welcher Form und wie lange werden die ermittelten Daten sowie deren Auswertung gespeichert? Stehen diese Daten auch anderen Behörden zur Verfügung?

33. Wie wurde und wird der Schutz Dritter gewährleistet, die zufällig in Kontakt mit einer Zielperson stehen, aber im ermittelten Fall nicht betroffen sind?

34. Wie wird sichergestellt, dass es sich bei dem überwachten Rechner um den Rechner der Zielperson handelt, beziehungsweise er allein von dieser Person benutzt wurde und die gewonnen Erkenntnisse zweifelsfrei und eindeutig diesem Benutzer zugeordnet werden können?

35. Ist es beabsichtigt – in Anbetracht der Manipulationsmöglichkeit und Anfälligkeit der Beweismittelsicherung durch die Software – betroffene Ermittlungsverfahren erneut aufzunehmen, da die Beweissicherheit nicht gewährleistet werden kann?

36. Welche Kosten sind durch die Entwicklung, welche beim Einsatz der Software entstanden und werden voraussichtlich noch entstehen? Von wem werden diese Kosten getragen?

37. Wie ist die Gewährleistung für die Software vertraglich geregelt? Welche Fristen haben etwaige Wartungsverträge?

38. Wer im Land Sachsen ist bei Einsätzen der Software im Einzelfall in der Verantwortung gewesen und hat deren Einsatz autorisiert?

39. Welche Landes- sowie Bundesbehörden sind zwecks Amtshilfe an dem jeweiligen Einsatz der Software beteiligt gewesen?

40. In welcher Form erfolgt die Archivierung der gesammelten Daten? Wie ist sichergestellt, dass keine Unbefugten Zugriff auf diese Daten bekommen?

Wir weisen Sie darauf hin, dass wir diesen Brief auf der Webseite unseres Landesverbandes veröffentlichen werden, ebenso Ihre Antwort. Wir gehen davon aus, dass Sie uns alle Fragen vollständig und umfassend beantworten werden und bedanken uns bereits im Voraus für Ihr Bemühen.

Mit freundlichen Grüßen,

Max Brauer
i.V. des Landesverbandes Sachsen
der Piratenpartei Deutschland

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vom 13.09.2011 in Aktionen, Aktuelle Themen

Die Piraten Sachsen unterstützen den Demoaufruf für

 

Mittwoch, den 14. September, 17 – 19 Uhr vor dem Sächsischen Landtag

 

unter dem Motto:

 

„Demokratienotstand – Gegen die Verfolgung und Verdächtigung von politischem Engagement in Sachsen!“

Der öffentliche Raum gehört der Demokratie, gehört den Demokraten!

Lasst uns den öffentlichen Raum zurückerobern!

Lasst uns Auskunft über den Missbrauch unserer Daten verlangen!

Lasst uns unsere Grundrechte – darunter die Versammlungsfreiheit, die
Meinungsfreiheit, die Pressefreiheit und das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung – gemeinsam verteidigen!

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vom 11.09.2011 in Aktionen

Im Rahmen der diesjährigen Freedom-Not-Fear-Kampagne rief der Zwiebelfreunde e.V. dazu auf, im sächsischen Epizentrum bundesweiter Überwachungskatastrophen unter dem Motto “Freiheit statt Angst” gegen den grassierenden Überwachungswahn zu demonstrieren.

Die PIRATEN Sachsen beteiligten sich daran ebenso wie an der zentralen Großveranstaltung in Berlin und informieten DresdnerInnen und ihre Gäste über die demokratiegefährdenden Versuche der aktuellen CDU/FDP-Regierung, antifaschistisches Engagement über die Grenzen Sachsens hinaus zu kriminalisieren und die illegalen Mittel, wie den elektronischen Polizeikessel, derer sie sich dazu bedient.

Trotz der erwartungsgemäß leider überschaubaren Teilnehmerzahl und dem in Folge dessen verkürzten Demo-Weg war die heutige Aktion in Dresden ein wichtiges Zeichen für zivilgesellschaftliches Engagement, dass bei schönstem Spätsommerwetter neben der politischen Aussage sowohl zur Vernetzung der Teilnehmer als auch einigen neuen Anträgen auf “Auskunft zur Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten am 19.Februar 2011/ Benachrichtigung über verdeckte Maßnahmen” beitrug.

Besonders erfreulich war der rege Zuspruch auch vieler internationaler Gäste, der dazu führte, dass das reichhaltig mitgeführte Infomaterial innerhalb von nur zwei Stunden restlos vergriffen war.

Die Piraten Sachsen bedanken sich bei allen Teilnehmern für ihr Engagement und freuen sich auf weitere gemeinsame Aktionen mit vielen neuen Freunden.

 

Hinweis: vom 17.-19. September findet das Freiheit-statt-Angst-Wochenende in Brüssel statt.

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vom 24.06.2011 in Aktionen, Allgemein

  • Ort: Dresden, Bernhard-von-Lindenau-Platz 1.
  • Datum/Zeit: 27. Juni, 8.45 Uhr

Anlässlich eines ausufernden Überwachungsstaates, der jegliche Achtung vor den Grundrechten seiner Bürger verloren hat, ruft ein breites überparteiliches Bündnis dazu auf:
 
Lasst uns den öffentlichen Raum zurückerobern!

Lasst uns Auskunft über den Missbrauch unserer Daten verlangen!

Lasst uns unsere Grundrechte – darunter die Versammlungsfreiheit, die Meinungsfreiheit, die Pressefreiheit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung – gemeinsam verteidigen!
 
Am 27. Juni, um 9 Uhr, tritt der Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss sowie der Innenausschuss zu einer gemeinsamen Sondersitzung zusammen. Die Parlamentarier werden sich mit den jüngsten Enthüllungen um die Funkzellenabfrage (FZA) am 19. Februar befassen müssen. Wir sind der Meinung, dass die Stimme der Betroffenen dabei nicht fehlen darf.
 
Mit der Erfassung und Auswertung von über 800 000 Datensätzen von über 17 000 Menschen wurde eine Grenze überschritten, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil vom 15. Dezember 1983 unmißverständlich gezogen hatte. Durch die von den Polizeibehörden durchgeführte Rasterfahndung wurde das Recht auf informationelle Selbstbestimmung tausender Menschen auf’s Gröbste verletzt.
 
Wir rufen alle dazu auf, an diesem Tag  vor dem Sächsischen Landtag für ihre Freiheits- und Grundrechte zu demonstrieren.
 
Erstunterzeichner des Aufrufs:
 

  • Gregor Schäfer, Piratenpartei
  • Julia Bonk, Die LINKE
  • Johannes Lichdi, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

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vom 09.06.2011 in Positionen / Kommentare

Erlebnisbericht von der Anti-Atom-Demo am 28. Mai in Dresden.

 

Bei strahlendem Sonnenschein verliess ich das Haus und machte mich -über den Albertplatz –  auf den Weg zum Bahnhof Neustadt bzw. den Schlesischen Platz davor.

Während ich auf dem Weg noch keinerlei Anzeichen für eine große Menschenansammlungen erkennen konnte empfing mich vor Ort ein gelb-grün-rotes Farbenmeer.

Jung wie alt tummelte sich fröhlich auf dem Platz und hörte die Auftakkundgebung.

So weit so gut.

Nachdem sich der Zug in Bewegung gesetzt hatte, um über die Carola-Brücke zur Frauenkirche zu ziehen, fielen mir an einer Kreuzung, an der der Demonstrationszug am Palaisplatz abbog, zwei junge Polizisten auf, die eine Kamera mit Stativ bei sich hatten.

Da das Objektiv auf die Menschenmenge gerichtet war, entschied ich mich spontan dazu, sie nach dem Grund zu fragen.

Daraufhin wurde mir gezeigt, dass die Kamera aus sei.

Da ich das aus ca. fünf Metern nicht erkennen konnte, bat ich sie – auch im Interesse der anderen Demonstrationsteilnehmer – die Kamera so zu halten, dass mensch sich – auch nicht unberechtigterweise – beobachtet bzw. gefilmt vorkommen muss.

Nachdem meine freundliche Bitte unreflektiert bis frech abgewiesen wurde, bat ich die Herren Polizeibeamten um ihre Dienstnummer bzw. ihrne Namen, um mich an geeigneter Stelle beschwerden zu können.

Hierauf wurde mir geantwortet, dass wir hier nicht in den USA sein (aha?) und es hier so etwas nicht gebe. Ich möge mich an den Pressesprecher wenden.

Von so viel Un-Verständnis und Arroganz beeindruckt zog ich weiter mit dem Demonstrationszug und erfuhr von einem weiteren Polizeibeamten, dass der Pressesprecher heute nicht im Dienst sei und ich gegebenenfalls die “110” anrufen solle. (AHA?)

Wie das Leben so spielt, trifft man sich immer zwei Mal im Leben, und so kam es dass ich die beiden jungen Beamten vor dem Kulturpalast – auf dem Weg vom Neumarkt zur Schlusskundgebung auf dem Theaterplatz – wiedersah… und zwar während sie zwei Fahrradfahrer von hinten filmten.

Das konnte ich mir natürlich nicht entgehen lassen und fotografierte die beiden Beamten “auf frischer Tat”. Und zwar so offensichtlich dass es ihnen auffallen musste.

So eilten sie mir also hinterher und forderten mich auf stehen zu bleiben. Mir keiner Schuld bewusst lehnte ich deren Aufforderung verbal ab.

Auch Erläuterungen, dass man mit mir sprechen müsse und gar meine Fotos sehen wollte konnten mich nur dazu animieren stehen zu bleiben und ihnen zu erklären, dass ich auf Demonstrationen sehr wohl (uneingeschränkt) Fotos machen darf… was sie hingegen nur dürfen, wenn “Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Straftaten begehen werden oder dass von ihnen sonstige erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen.”

Was ich hingegen nicht darf, ist, Nahaufnahmen von Beamten (im Dienst) öffentlich zu machen, das heißt, sie zum Beispiel ins Internet zu stellen.

Um es kurz zu machen: Ich durfte mir die Aufnahmen der Beamten auf deren Digicam angucken. Zu sehen waren auf dem kleinen Bildschirm Menschen von hinten.

Und genau darauf hob einer der Beamten ab: Nur von hinten ist ja nicht schlimm! Darf der interessierte Mensch also erfahren, was daran für die Identitätsfeststellung dienen könnte?

Schließlich kam ein älterer, erfahrenerer Kollege dazu und schlichtete die erhitzte Situation und ich zog – ohne meine Fotos gezeigt zu haben – friedlich, vergnügt und erfolgsverwöhnt weiter zum Theaterplatz.

In Anbetracht der Tatsache, dass eine Änderung des sächsischen Polizeigesetzes ansteht, ziehe ich das Résumée:

Ich habe gelernt, wie sehr ich bürgernahe Polizeibeamte doch schätze…. und die beiden jungen Beamten haben vielleicht etwas über die “wehrhafte Demokratie” bzw. über Bürgerrechte gelernt.

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vom 10.09.2010 in Aktionen, Aktuelle Themen

Der wichtigste Grund um zur Demonstration “Freiheit statt Angst” zu fahren: Deine Freiheit.

Deine Freiheit wird durch INDECT, ACTA, SWIFT, Elena und den anderen von uns genannten Gründen in Gefahr gebracht. Setze ein Zeichen und fordere deine Freiheit ein.

Der Staat erliegt dem Gedanken, dass durch eine lückenlose Überwachung und massive Datenspeicherung mehr Sicherheit erreicht werden könne. Für die Sicherheit der angehäuften Daten kann aber niemand garantieren. Denn wo es Daten gibt, entstehen Begehrlichkeiten. Schon jetzt wollen Konzerne Zugriff auf deine Daten.

Der Staat hat sich auch um die Sicherheit der Daten seiner Bürger zu sorgen, nicht nur um die Sicherheit der Bürger. Jede Speicherung bedeutet weniger Datensicherheit. Vor Datenmissbrauch schützt nur Datensparsamkeit. Bislang wurde jedes angeblich sichere Datenspeicherungsverfahren früher oder später ‘geknackt’. Wer überwacht die Überwacher? Wir fordern einen transparenten Staat und die Abschaffung des gläsernen Bürgers!

Wenn man Angst hat vor einer Registrierung und deswegen nicht an einer Demonstration teilnimmt, dann ist es nicht mehr erst 5 vor 12 mit der Freiheit.

Das Motto der Demonstration heißt “Freiheit statt Angst”. Wir wollen unsere Freiheit. Das heißt, dass wir keine Angst davor haben wollen, dass jemand etwas über uns weiß, was wir lieber für uns behalten hätten. Wir wollen keine Angst davor haben, dass unsere Daten analysiert, ausgewertet und in völlig anderem Kontext interpretiert werden. Darum müssen wir auf die Straße gehen. Wir müssen dafür kämpfen, dass die ganzen freiheitseinschränkenden Überwachungsmaßnahmen wieder abgeschafft werden.

Also lasst uns für unsere Freiheit Gesicht zeigen und zur Demo gehen.


TREFFPUNKTE für gemeinsame Fahrten:

Chemnitz:

  • Chemnitz Hbf 8:31 Gleis 1

Dresden:

  • Dresden Hbf 07:10 Gleis 3
  • Dresden Hbf 09:10 Gleis 3

Leipzig:

  • Leipzig Hbf 10:11 Gleis 13

noch mehr Infos zu den Mitfahrgelegenheiten aus Sachsen

Erkennungszeichen: Piratenflaggen/T-Shirts

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vom 10.09.2010 in Aktionen, Aktuelle Themen

Online-Durchsuchungen sind, schlicht gesagt, der entfernte Zugriff auf einen PC durch Bundesbehörden. Der Zugreifende kann den PC vollständig unter seine Kontrolle bringen und so zum Beispiel eingegebene Passwörter mitschneiden, E-Mails mitlesen und auch die Festplatte kopieren. Die Zugriffe können entweder vereinzelt oder mehrmals von statten gehen (Online-Überwachung). Auch finden die Zugriffe grundsätzlich ohne Wissen des Betroffenen statt.

Die Online-Durchsuchungen sind unserer Meinung nach nicht mit diversen Bürgerrechten – wie der Privatsphäre oder dem Fernmeldegeheimnis – zu vereinbaren. Durch die Installation eines “Bundestrojaners” ist es auch möglich, Daten zu manipulieren. So kann nicht sicher gestellt werden, ob die Beweiskette überhaupt Bestand hat.

Immer mehr Menschen nutzen Computer und andere elektronische Geräte für die Verwaltung ihrer Kontakte, ihrer Termine, ihrer Finanzen, etc. Viele Dinge, die man früher im Kopf behalten musste, kann man heutzutage auf den elektronischen Helfern speichern. Damit wird der Computer sozusagen bei vielen Menschen zu einem “ausgelagerten Gehirn”. Ein heimliches Hineinschauen in diese Geräte kommt dem Einsatz einer “Wahrheitsdroge” nahe.

Die Argumentation des Bundeskriminalamtes der “absoluten Notwendigkeit” für Online-Durchsuchungen ist außerdem nicht schlüssig, da die Online-Durchsuchungen bisher nicht verwendet worden sind. Außerdem hat die Entwicklung des Projektes dem Steuerzahler bisher schon 700 000 Euro gekostet.

Wir fordern deshalb, diesen völlig überflüssigen Passus aus dem 2008 verabschiedeten BKA-Gesetz zu streichen.


Weitere Informationen zum Thema Online Durchsuchungen


Du fragst Dich, die Demo ist doch in Berlin, wie komme ich bloß dahin? Kein Problem wir Piraten fahren gemeinsam mit dem Zug. Infos hier!

 

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