Piraten vor Ort

vom 11.11.2011 in Aktuelle Themen, Allgemein, Positionen / Kommentare

Am 11.10.2011 hatte der Landesverband Sachsen der Piratenpartei einen in der Bundespartei erarbeiteten, 40 Fragen umfassenden Offenen Brief zum Zwecke der Aufklärung des Sachverhalts “Staatstrojaner” veröffentlicht. Angeschrieben wurden neben allen im Landtag vertretenen Fraktionen (ausgenommen der NPD) u.a. auch das Landeskriminalamt Sachsen sowie das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen.

Mittlerweile haben uns Antworten der Fraktionen der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD erreicht. Geantwortet hat außerdem das Landeskriminalamt Sachsen. Wie angekündigt veröffentlichen wir hier die Antworten.

Update 28.10.: Antwort des Präsidialbüros des Sächsischen Landtags hinzugefügt.

Update 11.11.: Antwort der LINKEN hinzugefügt.

 

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vom 20.10.2011 in Aktionen, Positionen / Kommentare

Vor kurzem hatte der Chaos Computer Club aufgedeckt, dass in mehreren Bundesländern die Rechner der Bürger über einen Trojaner der Firma DigiTask ausspioniert wurden. Mehrere Bundesländer haben den Vorwurf über den Einsatz dieser verfassungswidrigen Software bereits bestätigt.
Im Zuge der Aufklärungsarbeit zu diesem Sachverhalt haben wir den unten stehenden offenen Brief an folgende Personen gestellt und werden auch alle Antworten auf den 40 Fragen umfassenden Fragenkatalog hier veröffentlichen.

Der Brief ging an folgende Personen:

  • Herrn Ministerpräsident Stanislaw Tillich, sächs. Staatskanzlei
  • Herrn Landtagspräsident Dr. M. Rößler, Präsidialbüro des sächsischen Landtages
  • Herrn Steffen Flath, Vorsitzender der sächsischen CDU-Landtagsfraktion
  • Herr Holger Zastrow, Vorsitzender der sächsischen FDP-Landtagsfraktion
  • Herrn Martin Dulig, Vorsitzender der sächsischen SPD-Landtagsfraktion
  • Frau Antje Hermenau, Vorsitzende der sächsischen Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • Herr Dr. André Hahn, Vorsitzender der sächsischen Landtagsfraktion DIE LINKE
  • Herr Reinhard Boos, Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen
  • Herr Dr. Jörg Michaelis, Landeskriminalamt Sachsen
  • Herr Staatsminister Markus Ulbig, sächsisches Staatsministerium des Innern
  • Herr Landespolizeipräsident Bernd Merbitz, sächsisches Staatsministerium des Innern, Abteilung 3 Landespolizeipräsidium

Sehr geehrte/r  …

wie in zahlreichen Medien berichtet, hat der Chaos Computer Club (CCC) eine Software analysiert, bei der die Experten davon ausgehen, dass es sich um einen „Staatstrojaner“ handelt. Der Vorstoß des CCC und der Verweis auf bisher nicht veröffentlichte Quellen bekräftigen diese Aussage. Dabei wurde festgestellt, dass diese Software weder elementaren Sicherheitsanforderungen genügt, noch die gesetzlichen Rahmenbedingungen einhält. Beispielsweise können Beweisdaten sowohl durch Ermittler als auch durch Außenstehende manipuliert werden. Die erhaltenen Informationen sind somit weder aussagekräftig noch rechtlich verwertbar.

Das Bundesverfassungsgericht hat festgehalten, dass die Quellen-TKÜ ausschließlich der Überwachung der Telekommunikation dienen darf. Im Gegensatz dazu fertigt die analysierte Software auch Bildschirmfotos an, die zum Ausspähen von nicht versendeten E-Mails, Tagebucheinträgen oder anderen privaten Daten missbraucht werden können. Sie erlaubt die Installation zusätzlicher externer Software und von Softwaremodulen, das Unterschieben von Beweisen, sowie die Ausführung beliebiger Programme. Damit beinhaltet sie Funktionen, die vom Bundesverfassungsgericht explizit verboten wurden. Der Einsatz einer Software in der vorliegenden Ausführung ist somit nach unserer Ansicht grundgesetzwidrig. Zur Aufklärung des Sachverhaltes stellen wir Ihnen folgende Fragen und bitten um zeitnahe Beantwortung:

1. Wurde oder wird die durch den  CCC analysierte Software – oder Software mit vergleichbarer  Funktionalität – auch durch das Landeskriminalamt Sachsen oder andere  Behörden des Freistaates Sachsen genutzt?

2. In wie vielen und welchen Fällen wurde oder wird dieser „Staatstrojaner“ oder Software mit vergleichbarer Funktionalität im Freistaat Sachsen bereits eingesetzt?

3. In welchen Fällen ist der Einsatz der vom CCC analysierten Software Ihrer Ansicht nach angemessen und gerechtfertigt und in welchen nicht?

4. Auf welchen Rechtsgrundlagen beruhte und beruht der Einsatz im Freistaat Sachsen?

5. Wie wurde und wird solche Software auf Gesetzeskonformität überprüft?

6. Welchen Umfang an Überwachungsmaßnahmen und welche weiteren Möglichkeiten bietet die Software?

7. Welche Behörde hat Entwicklung, Kauf oder Lizenzierung der Software in Auftrag gegeben? Welche Personen in der Landesregierung waren darüber informiert? Erfolgte die Softwareentwicklung intern oder wurde damit eine externe Firma beauftragt? Wenn letzteres zutrifft, um welche Firma handelt es sich? Wurde die Verwaltung, Betreuung oder Datensammlung einer privaten Firma übertragen?

8. Für wen arbeitete die beauftragte Firma zusätzlich? Waren anderen Behörden des Freistaats Sachsen oder Behörden anderer Länder die grundsätzlichen Defizite der Software bekannt?

9. Wie wurde, im Falle einer externen Beauftragung zur Programmierung der Software, sichergestellt, dass die beauftragte Firma entsprechend zertifiziert ist, solche Aufträge zu bearbeiten? Führte die externe Firma ein Sicherheitsaudit der Software durch, beziehungsweise wurde dieses Audit von einem unabhängigen Unternehmen oder einer anderen Institution, wie zum Beispiel dem BSI, durchgeführt? Wenn nein, wieso nicht?

10. Sind weitere Versionen der Software in Entwicklung und wenn ja, welche neuen Eigenschaften sollen diese Versionen bekommen?

11. Sind weitere Softwaremodule zur dynamischen Erweiterung des Bundestrojaners mit dem eigentlichen Bundestrojaners mitgeliefert worden, die dem Verfassungsrichtsurteil vom 27.2.2008 widersprechen (BVerfG, 1 BvR 370/07 vom 27.2.2008, Absatz-Nr. 3-4)?

12. War den beauftragenden Behörden vor dem ersten Einsatz der Software bekannt, dass der Zugriff auf die Software ohne Authentifizierung stattfinden und auch von nicht dazu autorisierten Personen beliebige, weitere Software zur Ausführung gebracht werden kann? Wurden diese Funktionen konkret beauftragt oder hat die beauftragte Firma die Software ohne expliziten Auftrag mit diesen Sicherheitslücken ausgestattet?

13. Gibt es besondere Handlungsanweisungen zur Wahrung der Rechte der ausgespähten Personen und anderer Unbeteiligter? Wenn ja, wie lauten diese?

14. Von wem wird beziehungsweise wurde die Software installiert und ausgeführt? Auf welchen Wegen gelangt sie auf das Endgerät des zu Überwachenden und in welcher Weise wird das Endgerät des zu Überwachenden manipuliert? Sind Hardwareeingriffe notwendig, um die Überwachung durchzuführen?

15. Hat es Absprachen mit Internetdienstanbietern gegeben, um deren Infrastruktur und/oder Hard- und Software zur mittelbaren oder unmittelbaren Infektion des Zielrechners einzusetzen? Wenn ja, welche Firmen waren hier involviert?

16. Auf welche Weise setzt sich die Software im System fest und welche Dateien sind davon betroffen?

17. Sind Hersteller von Geräten und Programmen zur Sicherheit von Computern und Netzwerken (zum Beispiel Firewalls und Antivirenprogramme) mit eingebunden, so dass die Software und die verwendeten Methoden bewusst nicht von diesen Schutzprogrammen erkannt wird? Wurde anderweitig dafür gesorgt, dass Programme zum Aufspüren von die Software nicht erkennen konnten?

18. Inwieweit kann die eingesetzte Software gängige Anonymisierungs- und Verschlüsselungsmechanismen wie zum Beispiel TLS, AES, Onion Routing umgehen beziehungsweise manipulieren?

19. Welchem Stand der Technik entspricht die Software? Wie viel Zeit ist zwischen der Planung und Auftragsvergabe bis hin zur Auslieferung und dem ersten Einsatz der Software vergangen? Wurden die Software-Lizenzen (zum Beispiel für den Speex-Codec) konsequent eingehalten?

20. Über welchen Weg gelangen die Daten vom überwachten Endgerät zu den  Ermittlungsbehörden?

21. Durch welche Netzwerke werden die Daten ausgespähter Personen geleitet? Welche Firmen, Behörden und/oder andere, dritte Personen und Institutionen haben Zugriff auf die benötigten Server, zum Beispiel auf einen Command-and-Control-Server?

22. In welchem Maße wurden beziehungsweise werden die so gewonnenen Erkenntnisse verwertet?

23. Durch welche Maßnahmen wurde und wird eine Manipulation der Ermittlungen durch Dritte erschwert? Wie wurde und wird eine Manipulation der Daten auf diesem Weg ausgeschlossen?

24. Wie wurde und wird sichergestellt, dass der Überwachte nach der Entdeckung der Software diese oder deren gesammelten Ergebnisse vor der Übersendung an die einschlägigen Server nicht manipulieren oder entfernen kann?

25. Inwieweit ist die Software selbstständig in der Lage, sich innerhalb eines Computernetzwerkes zu verbreiten, um so Zweit- oder Drittgeräte des Überwachten oder anderer auch unbeteiligter Dritter zu infiltrieren?

26. Steht die Software für unterschiedliche Betriebssystem-Plattformen zur Verfügung oder könnten sich Zielpersonen durch Verwendung von alternativen Betriebssystemen der Überwachung entziehen? Falls ja, um welche Betriebssysteme handelt es sich?

27. Wie wird sichergestellt, dass der Überwachte nach der Überwachungsaktion über den Vorgang informiert wird? Ist dies in allen bisherigen Maßnahmen erfolgt? Wenn nein, aus welchen Gründen ist dies nicht erfolgt?

28. Ist es möglich sicherzustellen, dass keine Programme oder Dateien auf das System des Überwachten übertragen und/oder ausgeführt wurden? Wenn ja, wie wird dies beweissicher festgestellt?

29. Welche konkreten Maßnahmen werden getroffen um zu verhindern dass einzelne  Beamte missbräuchlich an persönliche Daten gelangen, die gesondert durch das Grundgesetz und besonders durch das Urteil des BVerfG im Jahr 2008 geschützt sind? (“Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme”)

30. Inwieweit kann ausgeschlossen werden, dass Informationen und Daten des  unantastbaren Kernbereiches privater Lebensgestaltung nicht erfasst werden?

31. Kann es ausgeschlossen werden, dass derartige Daten den Hoheitsbereich der deutschen Strafverfolgung verlassen? Befindet sich ein Teil der eingesetzten Netzwerk-Infrastruktur im Ausland? Wenn ja, wieso und auf welcher rechtlichen Grundlage?

32. In welcher Form und wie lange werden die ermittelten Daten sowie deren Auswertung gespeichert? Stehen diese Daten auch anderen Behörden zur Verfügung?

33. Wie wurde und wird der Schutz Dritter gewährleistet, die zufällig in Kontakt mit einer Zielperson stehen, aber im ermittelten Fall nicht betroffen sind?

34. Wie wird sichergestellt, dass es sich bei dem überwachten Rechner um den Rechner der Zielperson handelt, beziehungsweise er allein von dieser Person benutzt wurde und die gewonnen Erkenntnisse zweifelsfrei und eindeutig diesem Benutzer zugeordnet werden können?

35. Ist es beabsichtigt – in Anbetracht der Manipulationsmöglichkeit und Anfälligkeit der Beweismittelsicherung durch die Software – betroffene Ermittlungsverfahren erneut aufzunehmen, da die Beweissicherheit nicht gewährleistet werden kann?

36. Welche Kosten sind durch die Entwicklung, welche beim Einsatz der Software entstanden und werden voraussichtlich noch entstehen? Von wem werden diese Kosten getragen?

37. Wie ist die Gewährleistung für die Software vertraglich geregelt? Welche Fristen haben etwaige Wartungsverträge?

38. Wer im Land Sachsen ist bei Einsätzen der Software im Einzelfall in der Verantwortung gewesen und hat deren Einsatz autorisiert?

39. Welche Landes- sowie Bundesbehörden sind zwecks Amtshilfe an dem jeweiligen Einsatz der Software beteiligt gewesen?

40. In welcher Form erfolgt die Archivierung der gesammelten Daten? Wie ist sichergestellt, dass keine Unbefugten Zugriff auf diese Daten bekommen?

Wir weisen Sie darauf hin, dass wir diesen Brief auf der Webseite unseres Landesverbandes veröffentlichen werden, ebenso Ihre Antwort. Wir gehen davon aus, dass Sie uns alle Fragen vollständig und umfassend beantworten werden und bedanken uns bereits im Voraus für Ihr Bemühen.

Mit freundlichen Grüßen,

Max Brauer
i.V. des Landesverbandes Sachsen
der Piratenpartei Deutschland

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vom 10.01.2011 in Allgemein

Seit Mitte Dezember 2010 wird Tunesien von Protestwellen überrollt. Menschen im ganzen Land verschaffen ihrer Unzufriedenheit mit der Regierung des amtierenden Präsidenten Zineel-Abidine Ben Ali Gehör.

Piratenparteien aus mittlerweile 31 Ländern weltweit verurteilen die gewalttätigen Reaktionen der Gesetzeshüter gegenüber Tunesiern sowie die Festnahmen und das Verschwinden von vielen Bloggern, Künstlern, Aktivisten und Dissidenten in Tunesien.

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vom 25.11.2010 in Aktionen, Aktuelle Themen, Landesverband

Am letzten Wochenende luden die sächsischen Piraten zum Bundesparteitag nach Chemnitz ein. Über 500 Piraten berieten sich zwei Tage lang über Erweiterungen des Grundsatzprogramms in den Bereichen Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik. Das urpiratige Thema Internet wurde um die Aspekte der Festschreibung der Netzneutralität, Rechtssicherheit im Internet, Medienkompetenz und digitale Teilhabe erweitert.

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vom 19.10.2010 in Wahlen

Bei unseren Tschechischen Nachbarn wurde letztes Wochenende gewählt. Dabei konnten insgesamt drei Piraten Mandate erhalten. In Štěpánkovice im Kreis Opava konnten zwei Sitze und in Hostouň im Bezirk Domažlice ein Sitz errungen werden.

Unterstützt wurde der Wahlkampf u.a. von unserer Abgeordneten im Europaparlament, der Schwedin Amelia Andersdotter, und den sächsischen Piraten. Die Unterstützung der direkten Demokratie in der Kommune und eine transparentere Verwaltung waren die Themenschwerpunkte dieser Wahl.

Wir gratulieren unseren Nachbarn und wünschen ihnen viel Erfolg.

Die Ergebnisse im Einzelnen:

Kraj: Moravskoslezský kraj Region: Mährisch-Schlesien
Okres: Opava Bezirk: Opava
Obec: Štěpánkovice Stadt: Štěpánkovice
Tschechische Piratenpartei – 2 330 Stimmen – 13,11% – 15 Kandidaten – 2 Mandate

Kraj: Plzeňský kraj Region: Pilsen
Okres: Domažlice Bezirk: Domazlice
Obec: Hostouň Stadt: Hostouň
Tschechische Piratenpartei – 673 Stimmen – 9,24% – 15 Kandidaten – 1 Mandat

Quelle:
Český statistický úřad, 2010
Tschechisches Amt für Statistik, 2010

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vom 17.08.2010 in Aktuelle Themen, Landesverband, Vorstand, Wahlen, WWR

Liquid Feedback

Freitag der 13. ist im allgemeinen ein Unglücksdatum. Doch dieser Freitag ist ein besonderer Freitag in der Geschichte der deutschen Piratenpartei. Liquid Feedback ging bundesweit online. Trotz der innerparteilichen und auch ins öffentliche Licht gerückten Diskussionen über Datenschutz und Transparenz. Es wurde in der Partei der bestmögliche Kompromiss gesucht, der die große Mehrheit der Piraten zufrieden stellt.

Es haben sich bereits 2300 Piraten von 12.000 Mitgliedern angemeldet und stellen schon fleißig Anträge und Initiativen.

Was Liquid Feedback genau ist, könnt ihr erstmal hier erfahren.

Eine ausführliche Erklärung folgt, wenn die ersten Erfahrungsberichte über Liquid Feedback in der Anwendung verfasst werden können. » hier weiterlesen …

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vom 11.02.2010 in Aktuelle Themen

Marina KasselAm kommenden Wochenende, vom 12. bis 14. Februar, versammeln sich Piraten aus ganz Deutschland bei der “Marina Kassel”. Dieses Treffen dient der Vernetzung abseits der Bundesparteitage.

Es werden insgesamt etwa hundert Piraten aller Landesverbände daran teilnehmen. Vertreten sind sowohl Piraten der Basis als auch Mitglieder der Vorstände. Um das Transparenzgebot zu wahren, findet eine Liveübertragung des Treffens über das Internet statt.

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