vom 14.11.2009 in Aktuelle Themen
Jahrhundertealte Backrezepte lassen sich nur schwer markenrechtlich schützen. Zum Glück! Beim Namen des leckeren Backwerks sieht das schon anders aus. Diese Erfahrung musste nun die Internetseite hausfrauenseite.de machen, die ihren Besuchern das Rezept für Dresdner Stollen zur Verfügung stellte.
Das Rezept war offenbar so lecker, dass es auch einen Rechtsanwalt anlockte: den Anwalt des so genannten „Schutzverbandes Dresdner Stollen“. Was es nicht alles gibt. In einem 3-seitigen Schreiben habe der Anwalt dem Webseitenbetreiber allerlei Konsequenzen angedroht, sollte das dort angebotene Rezept weiterhin den Namen der sächsischen Landeshauptstadt tragen.
Da die Nutzer der Seite offenbar ausgebuffte und humorvolle Menschen sind, läuft nun die Abstimmung darüber, welchen Namen der Stollen künftig tragen solle: „kein Dresdner Stollen“? Oder „the Stollen formerly known as Dresdner“? Vielleicht auch „Paragraphen-Stollen“?
Ganz im Sinne der Piraten wäre auch der Name „Open-Source-Stollen“ recht sinnvoll, denn der Quellcode des Stollens (das Rezept) ist immerhin offen.
Der stellvertretende Vorsitzende der Piratenpartei Sachsen, Udo Rupkalwis, kann über derlei juristische Aktivitäten nur den Kopf schütteln: „Hier geht es immerhin nicht darum, dass ein fertiges Produkt unter einem Markennamen gewinnbringend verkauft wird, sondern um eine Hausfrauenseite, die ihren Nutzern ein Backrezept zur Verfügung stellt. Bislang waren Musik- und Filmindustrie bei den Abmahnungen ganz vorn dabei – mittlerweile müssen sich sogar Hausfrauen und -männer warm anziehen, wenn es um die Weihnachtsbäckerei geht.“
Übrigens: der 1. Advent (29.11.2009) kommt mit großen Schritten näher. Wer zur Weihnachtszeit leckeren Stollen essen will, sollte jetzt mit dem Backen beginnen. Aber vorsichtig, bitte!
Infos unter: http://hausfrauenseite.de/advent/dresdner_stollen.html
