vom 11.09.2011 in Aktionen
Im Rahmen der diesjährigen Freedom-Not-Fear-Kampagne rief der Zwiebelfreunde e.V. dazu auf, im sächsischen Epizentrum bundesweiter Überwachungskatastrophen unter dem Motto “Freiheit statt Angst” gegen den grassierenden Überwachungswahn zu demonstrieren.
Die PIRATEN Sachsen beteiligten sich daran ebenso wie an der zentralen Großveranstaltung in Berlin und informieten DresdnerInnen und ihre Gäste über die demokratiegefährdenden Versuche der aktuellen CDU/FDP-Regierung, antifaschistisches Engagement über die Grenzen Sachsens hinaus zu kriminalisieren und die illegalen Mittel, wie den elektronischen Polizeikessel, derer sie sich dazu bedient.
Trotz der erwartungsgemäß leider überschaubaren Teilnehmerzahl und dem in Folge dessen verkürzten Demo-Weg war die heutige Aktion in Dresden ein wichtiges Zeichen für zivilgesellschaftliches Engagement, dass bei schönstem Spätsommerwetter neben der politischen Aussage sowohl zur Vernetzung der Teilnehmer als auch einigen neuen Anträgen auf “Auskunft zur Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten am 19.Februar 2011/ Benachrichtigung über verdeckte Maßnahmen” beitrug.
Besonders erfreulich war der rege Zuspruch auch vieler internationaler Gäste, der dazu führte, dass das reichhaltig mitgeführte Infomaterial innerhalb von nur zwei Stunden restlos vergriffen war.
Die Piraten Sachsen bedanken sich bei allen Teilnehmern für ihr Engagement und freuen sich auf weitere gemeinsame Aktionen mit vielen neuen Freunden.
Hinweis: vom 17.-19. September findet das Freiheit-statt-Angst-Wochenende in Brüssel statt.
vom 10.09.2010 in Aktionen, Aktuelle Themen
Der wichtigste Grund um zur Demonstration “Freiheit statt Angst” zu fahren: Deine Freiheit.
Deine Freiheit wird durch INDECT, ACTA, SWIFT, Elena und den anderen von uns genannten Gründen in Gefahr gebracht. Setze ein Zeichen und fordere deine Freiheit ein.
Der Staat erliegt dem Gedanken, dass durch eine lückenlose Überwachung und massive Datenspeicherung mehr Sicherheit erreicht werden könne. Für die Sicherheit der angehäuften Daten kann aber niemand garantieren. Denn wo es Daten gibt, entstehen Begehrlichkeiten. Schon jetzt wollen Konzerne Zugriff auf deine Daten.
Der Staat hat sich auch um die Sicherheit der Daten seiner Bürger zu sorgen, nicht nur um die Sicherheit der Bürger. Jede Speicherung bedeutet weniger Datensicherheit. Vor Datenmissbrauch schützt nur Datensparsamkeit. Bislang wurde jedes angeblich sichere Datenspeicherungsverfahren früher oder später ‘geknackt’. Wer überwacht die Überwacher? Wir fordern einen transparenten Staat und die Abschaffung des gläsernen Bürgers!
Wenn man Angst hat vor einer Registrierung und deswegen nicht an einer Demonstration teilnimmt, dann ist es nicht mehr erst 5 vor 12 mit der Freiheit.
Das Motto der Demonstration heißt “Freiheit statt Angst”. Wir wollen unsere Freiheit. Das heißt, dass wir keine Angst davor haben wollen, dass jemand etwas über uns weiß, was wir lieber für uns behalten hätten. Wir wollen keine Angst davor haben, dass unsere Daten analysiert, ausgewertet und in völlig anderem Kontext interpretiert werden. Darum müssen wir auf die Straße gehen. Wir müssen dafür kämpfen, dass die ganzen freiheitseinschränkenden Überwachungsmaßnahmen wieder abgeschafft werden.
Also lasst uns für unsere Freiheit Gesicht zeigen und zur Demo gehen.
TREFFPUNKTE für gemeinsame Fahrten:
Chemnitz:
- Chemnitz Hbf 8:31 Gleis 1
Dresden:
- Dresden Hbf 07:10 Gleis 3
- Dresden Hbf 09:10 Gleis 3
Leipzig:
- Leipzig Hbf 10:11 Gleis 13
noch mehr Infos zu den Mitfahrgelegenheiten aus Sachsen
Erkennungszeichen: Piratenflaggen/T-Shirts
vom 09.09.2010 in Aktionen, Aktuelle Themen
Das mittlerweile mehr als bekannte Thema Internetsperren ist noch lange nicht vom Tisch. Immer wieder argumentieren Politiker unter dem Deckmantel der Kinderpornografie, dass Webseiten mit diesen Inhalten vorrangig gesperrt werden sollen.
Als Anlass zur Diskussion führte Ursula von der Leyen einen angeblich sprunghaften Anstieg von Kinderpornografie im Netz an. Die offiziellen Kriminalstatistiken vermelden hingegen einen Rückgang von rund 24%. Laut einschlägigen Expertenmeinungen findet der Austausch von Kinderpornografie primär in geschlossenen Kreisen und Netzen statt, aber selten auf öffentlich erreichbaren Websites.
Vorgesehen ist, dass das Bundeskriminalamt (BKA) eine Sperrliste führt, auf der Domainnamen, IP-Adressen und URLs von kinderpornografischen Webseiten gemäß § 184b StGB sowie auf Kinderpornografie verlinkende Seiten indiziert werden, wenn deren Löschung nicht oder nicht in angemessener Zeit erwirkt werden kann.
Die Sperren können zu enormen Nebenwirkungen führen. Befindet sich auf einem Server eine gesperrte Website, führt dies zu einer Sperrung aller anderen dort befindlichen Seiten – Firmenauftritte und private Seiten gleichermaßen. Dass dies zu enormen Imageschäden führen und Existenzen zerstören kann, haben Beispiele aus anderen Ländern gezeigt.
Mehrere Abgeordnete der CDU sowie SPD äußerten bereits den Wunsch, die Sperren für weitere Zwecke nutzen zu wollen – darunter auch legale und international anerkannte Inhalte wie zum Beispiel Computerspiele aus dem Action-Genre. In einer Erklärung stellt die CDU Urheberrechtsverletzungen auf eine Stufe mit Kinderpornografie.
Hier wird versucht, eine Zensurinfrastruktur zu etabilieren, welche intransparent und ohne richterliches Verfahren funktioniert. Dabei sehen wir erhebliche Probleme im Umgang mit grundlegen Bürgerrechten, wie der freien Meinungsäußerung, der Unschuldsvermutung und auch dem freien Zugang zu Bildung und Wissen.
Die Piratenpartei fordert – Löschen Statt Sperren!
Weitere Informationen zum Thema Internetsperren:
• Im Piratenwiki
• In der deutschen Wikipedia
• Petition gegen Internetsperren mit 134015 Mitzeichnern
• AK Zensur
• Abgeordnetenwatch: Abstimmung über Internetsperren
Du fragst Dich, die Demo ist doch in Berlin, wie komme ich bloß dahin? Kein Problem wir Piraten fahren gemeinsam mit dem Zug. Infos hier!
vom 08.09.2010 in Aktionen, Aktuelle Themen
Bereits 2006 sollte die elektronische Gesundheitskarte (eGK) in Deutschland eingeführt werden. Durch massive Proteste von Datenschützern, IT- Experten, Patienten- und Ärzteverbänden und wegen des mangelnden Sicherheitskonzeptes wurde die Einführung bis auf weiteres verschoben. Die ausgegebenen eGK laufen immer noch in einer nicht abgeschlossenen Testphase.
Trotzdem will die Regierung das milliardenschwere Projekt durchpeitschen, wohlwissend, damit vollendete Tatsachen zu schaffen und somit andere Systeme unmöglich zu machen.
De facto hebelt die elektronische Gesundheitskarte die ärztliche Schweigepflicht- z.B. durch das E-Rezept – aus, da Krankenkassen und andere Zugriffsberechtigte aus den gesammelten ärztlichen Verordnungen leicht Rückschlüsse auf die Diagnosen ziehen können. Die Selbstbestimmtheit des Patienten über seine Daten ist nur vordergründig gewahrt, da die geplante Pseudonymisierung den einfachen Rückschluss auf die Person des Patienten erlaubt, womit dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet wird.
Neben den genannten Mängeln disqualifiziert sich nämlich das eGK-Projekt auch durch die völlig intransparente Vorgehensweise bei seiner Entwicklung. Wir Piraten sehen mit großer Sorge, dass der Datenschutz bei diesem monströsen Projekt erneut nur als Nebenproblem abgetan wird und stattdessen die Begehrlichkeiten zur Überwachung und Kontrolle aller Versicherten und Ärzte nur mühsam verhohlen als wahre Beweggründe durchschimmern. Der Patient wird auf diese Art gläsern, und zwar nicht nur gegenüber den Krankenkassen und -versicherungen, sondern wohl auch gegenüber der Pharmaindustrie, Lebensversicherungen und anderen.
Die eGK darf nicht als Schlüssel eines Kontroll- und Überwachungsinstrumentes missbraucht werden, sondern muss die Möglichkeit der medizinisch-informationellen Selbstbestimmung des Patienten stärken.
Weitere Informationen zur elektronischen Gesundheitskarte:
- In der deutschen Wikipedia
- AG eGK der Piratenpartei
- Bundesministerium für Gesundheit zum Thema eGK
- taz-Artikel: Die große Daten-Schieberei
vom 07.09.2010 in Aktionen, Aktuelle Themen
Ab dem 1. November 2010 wird in Deutschland der Elektronische Personalausweis eingeführt und fortan den bisherigen Personalausweis ersetzen. Der Elektronische Personalausweis ist mit einem RFID-Chip ausgestattet, der zusätzlich zu den auf dem Ausweis aufgedruckten Daten – wie Name und Adresse sowie dem Ausweisfoto – auch biometrische Daten seines Inhabers speichern soll. Die Speicherung von Fingerabdrücken beider Zeigefinger soll zunächst freiwillig geschehen.
Die eID-Funktion des neuen Personalausweises soll eine Identifikation auch im Internet ermöglichen. Mithilfe der Software Bürgerclient und eines Lesegeräts können sich Bürger dann nach Eingabe ihrer sechsstelligen PIN gegenüber Unternehmen ausweisen. Die Übertragung der Daten soll dabei verschlüsselt erfolgen. Unternehmen könnten nur auf Ausweisdaten zugreifen, wenn sie ein Berechtigungszertifikat besäßen. Diese sollen vom Staat nur an geprüft vertrauenswürdige Unternehmen vergeben werden. Auch Altersverifikationssysteme für jugendgefährdende Internetseiten sollen auf Basis des neuen Personalausweises entwickelt werden können. Die eID-Funktion soll zusätzlich die Identifikation für das eGovernment ermöglichen.
Fast schon ungewöhnlich für ein staatliches Großprojekt:
“Der ePA ist ein beeindruckendes Stück State-of-the-Art Technologie. Technisch wurde sehr viel richtig gemacht, und hinsichtlich der Sicherheit gibt es wenig zu beanstanden. Auch was den Datenschutz angeht, so ist die eID-Funktion geradezu vorbildlich, um nicht zu sagen, beinahe übertrieben.” (Pavel Mayer, CCC)
Die Sicherheitsarchitektur ist tatsächlich recht gut, allerdings ist durch die Zulassung sogenannter “Klasse II”-Lesegeräte ein Angriff über das “Mitlesen” der PIN-Eingabe möglich. Ein weiterer Kritikpunkt ist die Speicherung von biometrischen Merkmalen für die hoheitliche Funktion, dies ist bereits aus grundsätzlichen Erwägungen abzulehnen. Biometrie ist eine höchst problematische Technologie, weil sie Sicherheit vorgaukelt und erhebliche neue Sicherheitsrisiken schafft.
Die für die Nutzung der eID-Funktionen notwendige Infrastruktur schließt auf Grund ihrer schieren Größe kleine Unternehmen oder Privatpersonen praktisch aus, es werden bspw. für Webseitenbetreiber bis zu 150.000 EUR/Jahr fällig. Will man die Signaturkartenfunktion nutzen, ist weiterhin eine Gebühr an ein “Trustcenter” notwendig (ca. 50 EUR/Jahr) und es wird ein Kartenleser benötigt, der auch mit knapp 100 EUR zu Buche schlägt. Ein spezieller Nutzen des ePersos für diesen Bereich ist nicht erkennbar.
Unserer Meinung nach löst der ePerso – typisch für viele Großprojekte – eine ganze Menge von Problemen, die es so noch gar nicht gibt und lässt die eigentlichen Probleme dabei unangetastet.
Weitere Informationen und Quellen zum Thema ePerso:
- Der ePerso im Piratenwiki
- Zum elektronischen Personalausweis (v. Pavel Mayer, CCC)
- “Auf Nummer sicher” – ein Film des ZDF und Kinoherz zum Thema RFID
vom 06.09.2010 in Aktionen, Aktuelle Themen
Die Vorratsdatenspeicherung (VDS) wurde 2007 nach einer EU-Richtlinie eingeführt, mit dem Zweck die Verkehrsdaten der Kommunikationsteilnehmer in Deutschland zu speichern und für die Verfolgungsbehörden zur Verfügung zu stellen.
Was heißt das konkret?
Es wurde von allen Telefonaten, allen SMS und allen Emails der Sender (also z.B. die Telefonnummer) und der Empfänger gespeichert, bei Mobiltelefonen auch der ungefähre Standort des Teilnehmers. Der Standort wird über die Funkzelle, in der sich der Teilnehmer befindet, realisiert. Die Genauigkeit liegt zwischen ~1km außerorts und innerorts ~100m. Diese Daten werden beim Telekommunikationsunternehmen selbst (also z.B. der Telekom, 1&1 oder Vodafone) gespeichert und für 6 Monate aufbewahrt. Inhalte werden dabei nicht gespeichert.
Am 2. März 2010 wurde die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland vom Bundesverfassungsgericht für nicht verfassungsgemäß erklärt. Die gespeicherten Daten mussten sofort gelöscht werden. Begründung dafür war aber nicht die Überwachung an sich, sondern vor allem der Umgang mit den Daten und die Art der Speicherung. Also die Speicherung bei den Internetanbietern selbst – und nicht durch staatliche Stellen – als Grund für die Verfassungsmäßigkeit. (Quelle: Entscheidung des BVerfG Absatz 213)
Ein grundsätzliches Verbot der Verkehrsdatenüberwachung wurde nicht ausgesprochen. Seit diesem Tag werden immer wieder Forderungen nach einer Wiedereinführung der VDS laut. So fordert der Bund Deutscher Kriminalbeamter, die CDU und andere auf, ein neues Gesetz zu formulieren, welches vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hat.
Die VDS ist also noch lange nicht vom Tisch und könnte uns bald wieder über die EU-Ebene auf die Füße fallen: Momentan überprüft, laut EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström, eine Arbeitsgruppe der Europäischen Union, “welche Datenmengen erhoben werden, wer Zugriff auf sie hat, wie sie genutzt werden, wie lange sie gespeichert werden”.
In einem Interview mit “Die Zeit” sagte sie zudem:
“Es wäre voreilig von mir, jetzt schon etwas zu den Ergebnissen zu sagen.” Eine Verschärfung aber kann als unwahrscheinlich gelten, eher das Gegenteil. Schließlich sagte Malmström, dass die EU-Richtlinie nur wenige Monate nach den Anschlägen vom 11. September 2001 schlecht vorbereitet gewesen sei und sehr schnell verabschiedet wurde: “Ich glaube, dass das zu hastig war.”
Die Erfahrungen der letzten Jahre haben uns gezeigt, dass Politiker alles in Gesetze “gießen”, um “es” passend zu machen. Dagegen müssen wir auf die Straße gehen, um für unsere Bürgerrechte zu kämpfen.
Wie einzelne Abgeordnete damals bezüglich der VDS gestimmt haben, könnt ihr übrigens unter Abgeordnetenwatch sehen.
vom 05.09.2010 in Aktionen, Aktuelle Themen
Das SWIFT-Abkommen (vollständig: Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung für die Zwecke des Programms der USA zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus) ist ein völkerrechtliches Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten, das den Zugriff US-amerikanischer Behörden auf die Daten der SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) regelt.
Gespeichert werden unter anderem die Namen von Absender und Empfänger einer Überweisung und die Adresse. Diese können bis zu fünf Jahre gespeichert werden, Betroffene werden nicht informiert. Innereuropäische Überweisungen werden von dem Abkommen nicht erfasst, innereuropäische Bargeldanweisungen hingegen schon. Widersprüchlich sind Aussagen, ob die Bankdaten an Drittstaaten weitergegeben werden dürfen. Das großflächige Abgreifen von Daten lässt das Abkommen allerdings nicht zu.
Weitere Informationen zum Thema SWIFT:
- Wikipedia
- ZDF-Heute über das SWIFT-Abkommen
- Netzpolitik.org – Die Bürgerrechtsfalle beim SWIFT-Abkommen
vom 04.09.2010 in Aktionen, Aktuelle Themen
INDECT (Intelligent Information System Supporting Observation, Searching and Detection for Security of Citizens in Urban Environment = Intelligentes Informationssystem, welches Überwachung, Fahndung und Erkennung unterstützt, was die Sicherheit der Bevölkerung in städtischen Umgebung sichern soll)
Jeder Bürger Deutschlands, jeder Mensch in Europa, soll für die Regierungen berechenbar werden. Das Ziel des Forschungsprojektes INDECT ist, eine so intelligente Vernetzung zu schaffen, dass menschliches Handeln vorhersehbar wird. Egal ob ein Bürger 30 Jahre gesetzestreu gelebt hat, er wird prinzipiell verdächtig. Überwachungsmaßnahmen, die bisher nur für Straftäter zugelassen waren, sollen nun auf jeden einzelnen von uns angewendet werden. Frei nach dem Motto: “Big Brother is watching you”.
Hier nochmal alle wichtigen Punkte über INDECT im Überblick:
-
Überwachung
- Kameras (stationär und “Drohnen”)
- Lückenloses Kameranetz
- Flugdrohnen, die Menschen (-gruppen) verfolgen
- KFZ-Kennzeichenerkennung und -zuordnung
- Handyortung und Auswertung der Bewegungsprofile
- Gesichtserkennung um Bewegunsprofile zu verfeinern
- Einlesen aller auf PC’s befindlichen persönlichen Daten
- Stimm- und Spracherkennung bei Telefongesprächen
-
Vernetzung
- Alle gesammelten Daten sollen zusammengeführt und mit bestehenden vereint werden
- Von Personen ausgehendes “Gefahrenpotential” soll dadurch erkannt werden
- Friedliche Bürger, die nie eine Straftat begangen haben, sollen verdächtig werden,
wenn sie in diesem System “auffällige Verhaltensweisen” zeigen
Weitere Informationen unter:
- Warum INDECT uns betrifft (sven.lu)
- Totale Überwachung zugunsten der Terrorangst (www.gulli.com)
- EU-Überwachung INDECT auf Tauchstation (futurezone.orf.at)
vom 03.09.2010 in Aktionen, Aktuelle Themen
ACTA ist die Abkürzung für Anti-Counterfeiting Trade Agreement (deutsch: Handelsabkommen gegen Produktpiraterie). Es handelt sich hierbei um ein internationales Abkommen, das noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll. Bereits seit Oktober 2007 wird es im Geheimen verhandelt. Sein Inhalt ist der Öffentlichkeit nur dank der Veröffentlichung seitens einzelner Verhandlungsteilnehmer bekannt, die sich gegen die ineffektive, unmenschliche, undurchschaubare und ungesetzliche Art des Abkommens engagieren.
Zu den von ACTA betroffenen Staaten gehören unter anderem: Australien, die Europäische Union, Japan, Kanada, Mexiko, Marokko, Neuseeland, die Schweiz, Singapur, Südkorea und die Vereinigten Staaten.
Die Reichweite von ACTA umfasst gefälschte Waren, Internetzensur, neue absurde Gesetze bezüglich Downloads und alles, was als “Piraterie im Internet” bezeichnet wird. ACTA setzt sich gegen geltendes Recht der einzelnen Staaten durch. Es steht somit über dem Gesetz der einzelnen Länder.
ACTA enthält viele Punkte, die schwere Besorgnis erregen – in Bezug auf die Privatsphäre der Konsumenten, die Bürgerrechte, auf Innovation und den ungehinderten Informationsfluss im Internet und auf freien, rechtmäßigen Handel. Auch wird wahrscheinlich der politische Handlungsspielraum von Entwicklungsländern eingeschränkt, sodass sie nicht mehr in der Lage sind, ihre Politik nach ihren Prioritäten und ihrer wirtschaftlichen Entwicklung auszurichten.
Internetprovider werden gezwungen,dDeine Onlineaktivitäten zu überwachen und alles Verdächtige der Regierung zu melden. Wie werden sie diese Kosten auffangen? Wir werden mit deutlich höheren Internettarifen diesen Eingriff in unsere Privatsphäre selbst bezahlen.
Die Verhandlungen über das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) sollen kurz vor dem Abschluss stehen und der Vertrag noch in diesem Monat ratifiziert werden. (Quelle: netzpolitik.org)
Noch mehr Informationen zu ACTA findest du auf folgenden Seiten:
- Die Aktion Stopp ACTA
- ACTA in der deutschen Wikipedia
vom 02.09.2010 in Aktionen, Aktuelle Themen
ELENA steht für den elektronischen Entgeltnachweis. Die Einkommensnachweise werden nicht nur, wie bisher, den Angestellten ausgehändigt, sondern ebenfalls noch in Form eines multifunktionellen Datensatzes an eine zentrale Speicherstelle gesendet. Diese Daten werden dort für höchstens 5 Jahre gespeichert. Behörden können dann, mit dem Einverständnis des leistungsberechtigten Bürgers, die Daten online abfragen.
Besonders hervorzuheben sind Daten wie die Höhe des Gehalts, Religionszugehörigkeit, Beschäftigungsort und Fehlzeiten. Dabei wird auch festgehalten, wie diese Fehlzeiten entstanden sind, zum Beispiel durch Streik. Ebenso wird gespeichert, ob eine Kündigung wegen vertragswidrigem Verhalten des Arbeitnehmers zustande gekommen ist, jedoch nicht, ob es ein Fehlverhalten vom Arbeitgeber gab.
In der zentralen Speicherung von Personaldaten aus über drei Millionen Unternehmen und der Onlineabfragemöglichkeit, sehen wir eine Schwachstelle, die zum Missbrauch der Daten führen kann.
Weitere Informationen zu diesem Thema:
- Informationen zu ELENA von der Deutschen Rentenversicherung Bund
- Kritische Informationsseite zum ELENA-Verfahren


