vom 02.03.2010 in Aktuelle Themen
Holt mal eine halbe Sektflasche aus dem Keller!
Der erste Senat des Bundesverfassungsgericht hat gesprochen:
Eine sechsmonatige, vorsorglich anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten durch private Diensteanbieter, wie sie die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 (ABl L 105 vom 13. April 2006, S. 54; im Folgenden: Richtlinie 2006/24/EG) vorsieht, ist mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar; auf einen etwaigen Vorrang dieser Richtlinie kommt es daher nicht an.
Dies heißt übersetzt, dass die jetzige gesetzliche Regelung zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gegen das Grundgesetz verstößt und die bisher gespeicherten Daten “unverzüglich” gelöscht werden müssen. Dies heißt aber nicht, dass die Vorratsdatenspeicherung komplett gekippt worden ist. Der Gesetzgeber hat nur den Auftrag erhalten ein neues Gesetz zu schaffen, welches diesem Urteil gerecht wird.
Das Urteil und die Pressemitteilung des BVerG sind hier einzusehen: Urteil des ersten Senats und Pressemitteilung
Die sächsischen Piraten begrüßen dieses Urteil, bestätigt es doch, dass das bestehende Gesetz mit heißer Nadel gestrickt war und mit relativ wenig Sachverstand bei allen Beteiligten zu Stande gekommen ist.
Wir danken allen Klägern, es waren in diesem Fall über 34.000 Einzelkläger, die sich zu einer Sammelklage zusammengeschlossen hatten, die es möglich gemacht haben, heute einen kleinen Sieg zu erringen.
vom 28.02.2010 in Aktuelle Themen
Liebe Eltern,
sie haben eine Kindergeburstagsfeier und wissen nicht wie Sie den Scharen Herr werden können?
Wie wäre es denn mit einem Clown?
Natürlich!
Doch dann passiert es.
Der schon gebuchte Student hat abgesagt, weil er noch für die vierte Bachelorprüfung innerhalb einer Woche lernen muß. Auch der nette ältere Nachbar von nebenan kann leider nicht, da er mal wieder den ganzen Tag in den Wartezimmern der Arbeitsagentur saß und Formulare ausfüllen mußte.
Wir haben die Lösung: Mieten Sie sich doch einfach mal einen Ministerpräsidenten. Die CDU hat dieses Modell in vielen Landesverbänden verankert. Hier in Sachsen kann man schon ab 3900 € zuschlagen. Sie sagen jetzt: “ganz schön teuer”. Richtig! Aber Leistung muß sich doch wieder lohnen…
vom 21.01.2010 in Aktionen, Aktuelle Themen
Heute hat der sächsische Landtag unter Führung der CDU mit dem Steigbügelhalter F.d.P. die Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Sachsen exekutiert.
Die F.d.P begründet dies damit, dass man “Wort halten müsse” – und nun endlich den Aufmarsch von Extremisten unterbinden könne.
Nach Meinung der CDU können diese ja demnächst ihre Kundgebungen außer Hör- und Sichtweite in den Wiesen von Kaditz/Mickten abhalten, damit die Dresdner Bürger sich nicht mit unwürdigem Gedankengut konfrontieren lassen müssen.
Interessant auch das Geschichtsverständnis des CDU-Redners, der, wohl mit der Gnade der späten Geburt, die Verantwortung für den schlimmen Teil der Deutschen Geschichte des 20. Jahrhunderts allein bei den jetzt verwirrten braunen Glatzköpfen sucht.
Die F.d.P. findet es unerträglich, dass Dresdner, die unter der kommunistischen Diktatur litten, in ihrem Gedenken beeinträchtigt werden… – und stellt diese – zweifellos in vielem unrechtmäßige Herrschaftsausübung – auf eine Stufe mit dem Holocaust. Eine Ansicht, die durchaus auch schon als Verharmlosung des Holocaust angesehen werden kann.
Beiden gemein ist, dass die heutige Mitte sich nur in der Opferrolle sieht. Aber wir stehen als Bürger Deutschlands alle in der Verantwortung für unsere Geschichte – und können diese nicht an ein paar “Bad Boys” entsorgen.
Wir Piraten stehen bedingungslos für den Erhalt der Freiheit und der bürgerlichen Grundrechte gerade im Bewusstsein und Verantwortung um unsere Geschichte – auch ihrer schlimmsten Auswüchse.
Wir vertrauen darauf, dass dieses Gesetz, das ein Grundrecht unter wagen Vermutungen einer potentiellen Gefährdung anderer Rechtsgüter außer Kraft setzt, keiner Instanz der Verfassungsgerichtsbarkeit Stand hält.
Pavia Herpster
