vom 11.11.2011 in Aktuelle Themen, Allgemein, Positionen / Kommentare
Am 11.10.2011 hatte der Landesverband Sachsen der Piratenpartei einen in der Bundespartei erarbeiteten, 40 Fragen umfassenden Offenen Brief zum Zwecke der Aufklärung des Sachverhalts “Staatstrojaner” veröffentlicht. Angeschrieben wurden neben allen im Landtag vertretenen Fraktionen (ausgenommen der NPD) u.a. auch das Landeskriminalamt Sachsen sowie das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen.
Mittlerweile haben uns Antworten der Fraktionen der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD erreicht. Geantwortet hat außerdem das Landeskriminalamt Sachsen. Wie angekündigt veröffentlichen wir hier die Antworten.
Update 28.10.: Antwort des Präsidialbüros des Sächsischen Landtags hinzugefügt.
Update 11.11.: Antwort der LINKEN hinzugefügt.
vom 20.10.2011 in Aktionen, Positionen / Kommentare
Vor kurzem hatte der Chaos Computer Club aufgedeckt, dass in mehreren Bundesländern die Rechner der Bürger über einen Trojaner der Firma DigiTask ausspioniert wurden. Mehrere Bundesländer haben den Vorwurf über den Einsatz dieser verfassungswidrigen Software bereits bestätigt.
Im Zuge der Aufklärungsarbeit zu diesem Sachverhalt haben wir den unten stehenden offenen Brief an folgende Personen gestellt und werden auch alle Antworten auf den 40 Fragen umfassenden Fragenkatalog hier veröffentlichen.
Der Brief ging an folgende Personen:
- Herrn Ministerpräsident Stanislaw Tillich, sächs. Staatskanzlei
- Herrn Landtagspräsident Dr. M. Rößler, Präsidialbüro des sächsischen Landtages
- Herrn Steffen Flath, Vorsitzender der sächsischen CDU-Landtagsfraktion
- Herr Holger Zastrow, Vorsitzender der sächsischen FDP-Landtagsfraktion
- Herrn Martin Dulig, Vorsitzender der sächsischen SPD-Landtagsfraktion
- Frau Antje Hermenau, Vorsitzende der sächsischen Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Herr Dr. André Hahn, Vorsitzender der sächsischen Landtagsfraktion DIE LINKE
- Herr Reinhard Boos, Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen
- Herr Dr. Jörg Michaelis, Landeskriminalamt Sachsen
- Herr Staatsminister Markus Ulbig, sächsisches Staatsministerium des Innern
- Herr Landespolizeipräsident Bernd Merbitz, sächsisches Staatsministerium des Innern, Abteilung 3 Landespolizeipräsidium
Sehr geehrte/r …
wie in zahlreichen Medien berichtet, hat der Chaos Computer Club (CCC) eine Software analysiert, bei der die Experten davon ausgehen, dass es sich um einen „Staatstrojaner“ handelt. Der Vorstoß des CCC und der Verweis auf bisher nicht veröffentlichte Quellen bekräftigen diese Aussage. Dabei wurde festgestellt, dass diese Software weder elementaren Sicherheitsanforderungen genügt, noch die gesetzlichen Rahmenbedingungen einhält. Beispielsweise können Beweisdaten sowohl durch Ermittler als auch durch Außenstehende manipuliert werden. Die erhaltenen Informationen sind somit weder aussagekräftig noch rechtlich verwertbar.
Das Bundesverfassungsgericht hat festgehalten, dass die Quellen-TKÜ ausschließlich der Überwachung der Telekommunikation dienen darf. Im Gegensatz dazu fertigt die analysierte Software auch Bildschirmfotos an, die zum Ausspähen von nicht versendeten E-Mails, Tagebucheinträgen oder anderen privaten Daten missbraucht werden können. Sie erlaubt die Installation zusätzlicher externer Software und von Softwaremodulen, das Unterschieben von Beweisen, sowie die Ausführung beliebiger Programme. Damit beinhaltet sie Funktionen, die vom Bundesverfassungsgericht explizit verboten wurden. Der Einsatz einer Software in der vorliegenden Ausführung ist somit nach unserer Ansicht grundgesetzwidrig. Zur Aufklärung des Sachverhaltes stellen wir Ihnen folgende Fragen und bitten um zeitnahe Beantwortung:
1. Wurde oder wird die durch den CCC analysierte Software – oder Software mit vergleichbarer Funktionalität – auch durch das Landeskriminalamt Sachsen oder andere Behörden des Freistaates Sachsen genutzt?
2. In wie vielen und welchen Fällen wurde oder wird dieser „Staatstrojaner“ oder Software mit vergleichbarer Funktionalität im Freistaat Sachsen bereits eingesetzt?
3. In welchen Fällen ist der Einsatz der vom CCC analysierten Software Ihrer Ansicht nach angemessen und gerechtfertigt und in welchen nicht?
4. Auf welchen Rechtsgrundlagen beruhte und beruht der Einsatz im Freistaat Sachsen?
5. Wie wurde und wird solche Software auf Gesetzeskonformität überprüft?
6. Welchen Umfang an Überwachungsmaßnahmen und welche weiteren Möglichkeiten bietet die Software?
7. Welche Behörde hat Entwicklung, Kauf oder Lizenzierung der Software in Auftrag gegeben? Welche Personen in der Landesregierung waren darüber informiert? Erfolgte die Softwareentwicklung intern oder wurde damit eine externe Firma beauftragt? Wenn letzteres zutrifft, um welche Firma handelt es sich? Wurde die Verwaltung, Betreuung oder Datensammlung einer privaten Firma übertragen?
8. Für wen arbeitete die beauftragte Firma zusätzlich? Waren anderen Behörden des Freistaats Sachsen oder Behörden anderer Länder die grundsätzlichen Defizite der Software bekannt?
9. Wie wurde, im Falle einer externen Beauftragung zur Programmierung der Software, sichergestellt, dass die beauftragte Firma entsprechend zertifiziert ist, solche Aufträge zu bearbeiten? Führte die externe Firma ein Sicherheitsaudit der Software durch, beziehungsweise wurde dieses Audit von einem unabhängigen Unternehmen oder einer anderen Institution, wie zum Beispiel dem BSI, durchgeführt? Wenn nein, wieso nicht?
10. Sind weitere Versionen der Software in Entwicklung und wenn ja, welche neuen Eigenschaften sollen diese Versionen bekommen?
11. Sind weitere Softwaremodule zur dynamischen Erweiterung des Bundestrojaners mit dem eigentlichen Bundestrojaners mitgeliefert worden, die dem Verfassungsrichtsurteil vom 27.2.2008 widersprechen (BVerfG, 1 BvR 370/07 vom 27.2.2008, Absatz-Nr. 3-4)?
12. War den beauftragenden Behörden vor dem ersten Einsatz der Software bekannt, dass der Zugriff auf die Software ohne Authentifizierung stattfinden und auch von nicht dazu autorisierten Personen beliebige, weitere Software zur Ausführung gebracht werden kann? Wurden diese Funktionen konkret beauftragt oder hat die beauftragte Firma die Software ohne expliziten Auftrag mit diesen Sicherheitslücken ausgestattet?
13. Gibt es besondere Handlungsanweisungen zur Wahrung der Rechte der ausgespähten Personen und anderer Unbeteiligter? Wenn ja, wie lauten diese?
14. Von wem wird beziehungsweise wurde die Software installiert und ausgeführt? Auf welchen Wegen gelangt sie auf das Endgerät des zu Überwachenden und in welcher Weise wird das Endgerät des zu Überwachenden manipuliert? Sind Hardwareeingriffe notwendig, um die Überwachung durchzuführen?
15. Hat es Absprachen mit Internetdienstanbietern gegeben, um deren Infrastruktur und/oder Hard- und Software zur mittelbaren oder unmittelbaren Infektion des Zielrechners einzusetzen? Wenn ja, welche Firmen waren hier involviert?
16. Auf welche Weise setzt sich die Software im System fest und welche Dateien sind davon betroffen?
17. Sind Hersteller von Geräten und Programmen zur Sicherheit von Computern und Netzwerken (zum Beispiel Firewalls und Antivirenprogramme) mit eingebunden, so dass die Software und die verwendeten Methoden bewusst nicht von diesen Schutzprogrammen erkannt wird? Wurde anderweitig dafür gesorgt, dass Programme zum Aufspüren von die Software nicht erkennen konnten?
18. Inwieweit kann die eingesetzte Software gängige Anonymisierungs- und Verschlüsselungsmechanismen wie zum Beispiel TLS, AES, Onion Routing umgehen beziehungsweise manipulieren?
19. Welchem Stand der Technik entspricht die Software? Wie viel Zeit ist zwischen der Planung und Auftragsvergabe bis hin zur Auslieferung und dem ersten Einsatz der Software vergangen? Wurden die Software-Lizenzen (zum Beispiel für den Speex-Codec) konsequent eingehalten?
20. Über welchen Weg gelangen die Daten vom überwachten Endgerät zu den Ermittlungsbehörden?
21. Durch welche Netzwerke werden die Daten ausgespähter Personen geleitet? Welche Firmen, Behörden und/oder andere, dritte Personen und Institutionen haben Zugriff auf die benötigten Server, zum Beispiel auf einen Command-and-Control-Server?
22. In welchem Maße wurden beziehungsweise werden die so gewonnenen Erkenntnisse verwertet?
23. Durch welche Maßnahmen wurde und wird eine Manipulation der Ermittlungen durch Dritte erschwert? Wie wurde und wird eine Manipulation der Daten auf diesem Weg ausgeschlossen?
24. Wie wurde und wird sichergestellt, dass der Überwachte nach der Entdeckung der Software diese oder deren gesammelten Ergebnisse vor der Übersendung an die einschlägigen Server nicht manipulieren oder entfernen kann?
25. Inwieweit ist die Software selbstständig in der Lage, sich innerhalb eines Computernetzwerkes zu verbreiten, um so Zweit- oder Drittgeräte des Überwachten oder anderer auch unbeteiligter Dritter zu infiltrieren?
26. Steht die Software für unterschiedliche Betriebssystem-Plattformen zur Verfügung oder könnten sich Zielpersonen durch Verwendung von alternativen Betriebssystemen der Überwachung entziehen? Falls ja, um welche Betriebssysteme handelt es sich?
27. Wie wird sichergestellt, dass der Überwachte nach der Überwachungsaktion über den Vorgang informiert wird? Ist dies in allen bisherigen Maßnahmen erfolgt? Wenn nein, aus welchen Gründen ist dies nicht erfolgt?
28. Ist es möglich sicherzustellen, dass keine Programme oder Dateien auf das System des Überwachten übertragen und/oder ausgeführt wurden? Wenn ja, wie wird dies beweissicher festgestellt?
29. Welche konkreten Maßnahmen werden getroffen um zu verhindern dass einzelne Beamte missbräuchlich an persönliche Daten gelangen, die gesondert durch das Grundgesetz und besonders durch das Urteil des BVerfG im Jahr 2008 geschützt sind? (“Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme”)
30. Inwieweit kann ausgeschlossen werden, dass Informationen und Daten des unantastbaren Kernbereiches privater Lebensgestaltung nicht erfasst werden?
31. Kann es ausgeschlossen werden, dass derartige Daten den Hoheitsbereich der deutschen Strafverfolgung verlassen? Befindet sich ein Teil der eingesetzten Netzwerk-Infrastruktur im Ausland? Wenn ja, wieso und auf welcher rechtlichen Grundlage?
32. In welcher Form und wie lange werden die ermittelten Daten sowie deren Auswertung gespeichert? Stehen diese Daten auch anderen Behörden zur Verfügung?
33. Wie wurde und wird der Schutz Dritter gewährleistet, die zufällig in Kontakt mit einer Zielperson stehen, aber im ermittelten Fall nicht betroffen sind?
34. Wie wird sichergestellt, dass es sich bei dem überwachten Rechner um den Rechner der Zielperson handelt, beziehungsweise er allein von dieser Person benutzt wurde und die gewonnen Erkenntnisse zweifelsfrei und eindeutig diesem Benutzer zugeordnet werden können?
35. Ist es beabsichtigt – in Anbetracht der Manipulationsmöglichkeit und Anfälligkeit der Beweismittelsicherung durch die Software – betroffene Ermittlungsverfahren erneut aufzunehmen, da die Beweissicherheit nicht gewährleistet werden kann?
36. Welche Kosten sind durch die Entwicklung, welche beim Einsatz der Software entstanden und werden voraussichtlich noch entstehen? Von wem werden diese Kosten getragen?
37. Wie ist die Gewährleistung für die Software vertraglich geregelt? Welche Fristen haben etwaige Wartungsverträge?
38. Wer im Land Sachsen ist bei Einsätzen der Software im Einzelfall in der Verantwortung gewesen und hat deren Einsatz autorisiert?
39. Welche Landes- sowie Bundesbehörden sind zwecks Amtshilfe an dem jeweiligen Einsatz der Software beteiligt gewesen?
40. In welcher Form erfolgt die Archivierung der gesammelten Daten? Wie ist sichergestellt, dass keine Unbefugten Zugriff auf diese Daten bekommen?
Wir weisen Sie darauf hin, dass wir diesen Brief auf der Webseite unseres Landesverbandes veröffentlichen werden, ebenso Ihre Antwort. Wir gehen davon aus, dass Sie uns alle Fragen vollständig und umfassend beantworten werden und bedanken uns bereits im Voraus für Ihr Bemühen.
Mit freundlichen Grüßen,
Max Brauer
i.V. des Landesverbandes Sachsen
der Piratenpartei Deutschland
vom 11.09.2011 in Aktionen
Im Rahmen der diesjährigen Freedom-Not-Fear-Kampagne rief der Zwiebelfreunde e.V. dazu auf, im sächsischen Epizentrum bundesweiter Überwachungskatastrophen unter dem Motto “Freiheit statt Angst” gegen den grassierenden Überwachungswahn zu demonstrieren.
Die PIRATEN Sachsen beteiligten sich daran ebenso wie an der zentralen Großveranstaltung in Berlin und informieten DresdnerInnen und ihre Gäste über die demokratiegefährdenden Versuche der aktuellen CDU/FDP-Regierung, antifaschistisches Engagement über die Grenzen Sachsens hinaus zu kriminalisieren und die illegalen Mittel, wie den elektronischen Polizeikessel, derer sie sich dazu bedient.
Trotz der erwartungsgemäß leider überschaubaren Teilnehmerzahl und dem in Folge dessen verkürzten Demo-Weg war die heutige Aktion in Dresden ein wichtiges Zeichen für zivilgesellschaftliches Engagement, dass bei schönstem Spätsommerwetter neben der politischen Aussage sowohl zur Vernetzung der Teilnehmer als auch einigen neuen Anträgen auf “Auskunft zur Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten am 19.Februar 2011/ Benachrichtigung über verdeckte Maßnahmen” beitrug.
Besonders erfreulich war der rege Zuspruch auch vieler internationaler Gäste, der dazu führte, dass das reichhaltig mitgeführte Infomaterial innerhalb von nur zwei Stunden restlos vergriffen war.
Die Piraten Sachsen bedanken sich bei allen Teilnehmern für ihr Engagement und freuen sich auf weitere gemeinsame Aktionen mit vielen neuen Freunden.
Hinweis: vom 17.-19. September findet das Freiheit-statt-Angst-Wochenende in Brüssel statt.
vom 07.09.2011 in Aktionen
Der seit 20 Jahren an wechselnden Orten stattfindende Tag der Sachsen war auch am vergangenen Wochenende in Kamenz gut besucht. Vom 2. bis zum 4. September hatten Interessierte und Schaulustige Gelegenheit, sich das Können verschiedenster Handwerker und Künstler anzuschauen, sich über diverse Vereine und Gesellschaften der Region zu informieren oder sich einfach nur von der Atmosphäre treiben zu lassen. Dieses Jahr war zum ersten Mal auch die Piratenpartei Sachsen anwesend und informierte die Besucher über Bürgerrechte, die Funkzellenüberwachung in Dresden im Februar und sächsische Politik.
Andreas Romeyke, Landesvorsitzender und Teil der Leipziger Mannschaft:
„Die drei Tage waren eine harte, aber spannende und interessante Zeit. Wir zeigten Präsenz und gerade in den späten Abendstunden konnten wir viele Gäste von uns und unserer Arbeit überzeugen. Während CDU, FDP und Grüne gegen 18:00 Uhr meist schon eingepackt hatten, konnten wir bis nach Mitternacht zeigen, aus welchem Holz wir geschnitzt sind.“
Noch mehr dazu gibt’s auch vom Piratencast Sachsen.
vom 12.08.2011 in Aktionen, Allgemein, Positionen / Kommentare
Am gestrigen Donnerstag fand vor der Dresdner Generalstaatsanwaltschaft eine spontane Kundgebung statt.
Es versammelten sich ca. 50 Menschen aus Solidarität mit dem Jenaer Stadtjugendpfarrer Lothar König friedlich gegenüber des Gebäudes in der Lothringer Straße 1.
Dieser hatte am 19. Februar 2011 mit mehreren Jugendlichen seiner Gemeinde gegen den Aufmarsch von Neonazis in Dresden demonstriert. Ihm wird unter anderem vorgeworfen, zu Gewalt gegen Polizisten aufgerufen zu haben.
Auf Betreiben der Dresdner Generalstaatsanwaltschaft wurde am Mittwoch seine Wohnung von der Sächsischen Polizei durchsucht, um Tat- und Kommunikationsmittel sicherzustellen. Dies geschah zum einen sechs Monate nach der vermeintlichen Tat, zum anderen ohne vorherige Absprache mit der Thüringischen Polizei.
Obwohl die Kundgebung absolut friedlich verlief, wurden die Teilnehmer von der Polizei gefilmt. Mangels eines verantwortlichen Einsatzleiters (später wurde uns ein Herr Dähne als solcher benannt) lag die Überprüfung der Verhältnismäßigkeit dieses erheblichen Grundrechtseingriffes also in der Verantwortung der filmenden Polizeibeamten.
Nachdem das blaue Kamerakind Poldi seine Dokumentationsversuche aufgegeben hatte, entschlossen sich die Teilnehmer spontan dazu, das Gebäude einmal zu umrunden. Stets unter Polizeischutz bewegte sich die Demonstration dann in Richtung Albertbrücke.
Dort ergab es sich, dass der Demonstrationszug sein Recht auf Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) auf der Fahrbahn Richtung Dresdner Neustadt wahrnahm. Kurz vor Erreichen der Neustädter Seite blockierten dann Polizeifahrzeuge die Fahrbahn und die Polizei versuchte unter Anwendung von Gewalt einzelne Demonstrationsteilnehmer von der Fahrbahn auf den Bürgersteig abzudrängen.
Es ist der Besonnenheit der friedlichen Demonstranten zu verdanken, dass die Lage nicht eskalierte. Erst auf mehrmaliges Nachfragen einzelner Teilnehmer wurde Herr Dähne als Leiter des Polizeieinsatzes benannt. Gespräche mit ihm fanden – meines Wissens nach – allerdings nicht statt.
So kopflos wie die Polizei auf der Albertbrücke agierte, so kopflos agieren seit Monaten auch Justiz- und Innenminister, die sich kritischen Fragen der Opposition im Landtag mit dem Verweis auf – teilweise seit 2009 – laufende Ermittlungen und Geheimhaltung entziehen.
Umso wichtiger ist es, dass mutige Menschen auch weiterhin trotz oder gerade wegen aller Kriminalisierungs- und Einschüchterungsversuche seitens der sächsischen Staatsgewalt, von ihren im Grundgesetz garantierten Grund- und Bürgerrechten Gebrauch machen.
Dazu sagte der Vorsitzende der Piratenpartei Sachsen, Andreas Romeyke:
„Gilt die Sächsische Verfassung in Dresden denn gar nichts mehr? Auch nur wenige Wochen nach Handygate, dem größten Abhörskandal der jüngeren Geschichte Sachsens, lassen die Sicherheitsbehörden Dresdens jegliche Sensibilität im Umgang mit ihren Bürgern missen. Zur Erinnerung: Unsere Sächsische Verfassung drückt sich in Artikel 36 ganz unmissverständlich aus: ‚Die in dieser Verfassung niedergelegten Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.‘ Wie kann es dazu kommen, dass die Versammlungsfreiheit nach Artikel 23, das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis nach Artikel 27 nicht einmal 22 Jahre nach den Montagsdemos ausgerechnet in Sachsen immer wieder untergraben werden?“
Weiterführende Links:
vom 09.06.2011 in Positionen / Kommentare
Erlebnisbericht von der Anti-Atom-Demo am 28. Mai in Dresden.
Bei strahlendem Sonnenschein verliess ich das Haus und machte mich -über den Albertplatz – auf den Weg zum Bahnhof Neustadt bzw. den Schlesischen Platz davor.
Während ich auf dem Weg noch keinerlei Anzeichen für eine große Menschenansammlungen erkennen konnte empfing mich vor Ort ein gelb-grün-rotes Farbenmeer.
Jung wie alt tummelte sich fröhlich auf dem Platz und hörte die Auftakkundgebung.
So weit so gut.
Nachdem sich der Zug in Bewegung gesetzt hatte, um über die Carola-Brücke zur Frauenkirche zu ziehen, fielen mir an einer Kreuzung, an der der Demonstrationszug am Palaisplatz abbog, zwei junge Polizisten auf, die eine Kamera mit Stativ bei sich hatten.
Da das Objektiv auf die Menschenmenge gerichtet war, entschied ich mich spontan dazu, sie nach dem Grund zu fragen.
Daraufhin wurde mir gezeigt, dass die Kamera aus sei.
Da ich das aus ca. fünf Metern nicht erkennen konnte, bat ich sie – auch im Interesse der anderen Demonstrationsteilnehmer – die Kamera so zu halten, dass mensch sich – auch nicht unberechtigterweise – beobachtet bzw. gefilmt vorkommen muss.
Nachdem meine freundliche Bitte unreflektiert bis frech abgewiesen wurde, bat ich die Herren Polizeibeamten um ihre Dienstnummer bzw. ihrne Namen, um mich an geeigneter Stelle beschwerden zu können.
Hierauf wurde mir geantwortet, dass wir hier nicht in den USA sein (aha?) und es hier so etwas nicht gebe. Ich möge mich an den Pressesprecher wenden.
Von so viel Un-Verständnis und Arroganz beeindruckt zog ich weiter mit dem Demonstrationszug und erfuhr von einem weiteren Polizeibeamten, dass der Pressesprecher heute nicht im Dienst sei und ich gegebenenfalls die “110” anrufen solle. (AHA?)
Wie das Leben so spielt, trifft man sich immer zwei Mal im Leben, und so kam es dass ich die beiden jungen Beamten vor dem Kulturpalast – auf dem Weg vom Neumarkt zur Schlusskundgebung auf dem Theaterplatz – wiedersah… und zwar während sie zwei Fahrradfahrer von hinten filmten.
Das konnte ich mir natürlich nicht entgehen lassen und fotografierte die beiden Beamten “auf frischer Tat”. Und zwar so offensichtlich dass es ihnen auffallen musste.
So eilten sie mir also hinterher und forderten mich auf stehen zu bleiben. Mir keiner Schuld bewusst lehnte ich deren Aufforderung verbal ab.
Auch Erläuterungen, dass man mit mir sprechen müsse und gar meine Fotos sehen wollte konnten mich nur dazu animieren stehen zu bleiben und ihnen zu erklären, dass ich auf Demonstrationen sehr wohl (uneingeschränkt) Fotos machen darf… was sie hingegen nur dürfen, wenn “Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Straftaten begehen werden oder dass von ihnen sonstige erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen.”
Was ich hingegen nicht darf, ist, Nahaufnahmen von Beamten (im Dienst) öffentlich zu machen, das heißt, sie zum Beispiel ins Internet zu stellen.
Um es kurz zu machen: Ich durfte mir die Aufnahmen der Beamten auf deren Digicam angucken. Zu sehen waren auf dem kleinen Bildschirm Menschen von hinten.
Und genau darauf hob einer der Beamten ab: Nur von hinten ist ja nicht schlimm! Darf der interessierte Mensch also erfahren, was daran für die Identitätsfeststellung dienen könnte?
Schließlich kam ein älterer, erfahrenerer Kollege dazu und schlichtete die erhitzte Situation und ich zog – ohne meine Fotos gezeigt zu haben – friedlich, vergnügt und erfolgsverwöhnt weiter zum Theaterplatz.
In Anbetracht der Tatsache, dass eine Änderung des sächsischen Polizeigesetzes ansteht, ziehe ich das Résumée:
Ich habe gelernt, wie sehr ich bürgernahe Polizeibeamte doch schätze…. und die beiden jungen Beamten haben vielleicht etwas über die “wehrhafte Demokratie” bzw. über Bürgerrechte gelernt.
vom 10.01.2011 in Allgemein
Seit Mitte Dezember 2010 wird Tunesien von Protestwellen überrollt. Menschen im ganzen Land verschaffen ihrer Unzufriedenheit mit der Regierung des amtierenden Präsidenten Zineel-Abidine Ben Ali Gehör.
Piratenparteien aus mittlerweile 31 Ländern weltweit verurteilen die gewalttätigen Reaktionen der Gesetzeshüter gegenüber Tunesiern sowie die Festnahmen und das Verschwinden von vielen Bloggern, Künstlern, Aktivisten und Dissidenten in Tunesien.
vom 29.09.2010 in Landesverband
Die Piratenpartei Sachsen lädt Sie herzlich zum Landesparteitag am 02. Oktober 2010 in die Cityherberge Dresden (Lingnerallee 3) ein. Bei diesem Parteitag wird der neue Landesvorstand der Piratenpartei Sachsen gewählt sowie eine neue und überarbeitete Satzung verabschiedet. Wichtig für die weitere politische Arbeit der Piratenpartei Sachsen sind auch die Programmanträge, über die die Mitglieder an diesem Tag abstimmen werden, unter anderem zur Umweltpolitik, dem bedingungslosen Grundeinkommen (BGE), der Erweiterung des Wirtschaftsprogramms, sowie der Identifikation von Polizeikräften im Einsatz. » hier weiterlesen …
vom 17.09.2010 in Aktuelle Themen, Positionen / Kommentare
Am Montag, 13. September, fand im sächsischen Landtag eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen statt. Wie wir der Tagesordnung entnehmen können, tagte also der Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien.
Durch eine Anfrage an den Besucher- und Informationsdienst erfuhren wir, dass leider weder eine Live-Übertragung noch eine auch später abrufbare Aufzeichung von öffentlichen Anhörungen vorgesehen sind.
Ein Protokoll der Sachverständigen-Anhörung sollte in ca. 2 Wochern online verfügbar sein. Ab dem 18. Oktober, der nächsten Ausschusswoche im sächsischen Landtag, soll der Ausschuss über eine Empfehlung beschließen. Danach geht der – von den Ministerpräsidenten bereits im Juni unterzeichnete – Entwurf des 14. Jugendmedienschutz-Staatsvertrages mit der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses in den Landtag. » hier weiterlesen …
vom 10.09.2010 in Aktionen, Aktuelle Themen
Der wichtigste Grund um zur Demonstration “Freiheit statt Angst” zu fahren: Deine Freiheit.
Deine Freiheit wird durch INDECT, ACTA, SWIFT, Elena und den anderen von uns genannten Gründen in Gefahr gebracht. Setze ein Zeichen und fordere deine Freiheit ein.
Der Staat erliegt dem Gedanken, dass durch eine lückenlose Überwachung und massive Datenspeicherung mehr Sicherheit erreicht werden könne. Für die Sicherheit der angehäuften Daten kann aber niemand garantieren. Denn wo es Daten gibt, entstehen Begehrlichkeiten. Schon jetzt wollen Konzerne Zugriff auf deine Daten.
Der Staat hat sich auch um die Sicherheit der Daten seiner Bürger zu sorgen, nicht nur um die Sicherheit der Bürger. Jede Speicherung bedeutet weniger Datensicherheit. Vor Datenmissbrauch schützt nur Datensparsamkeit. Bislang wurde jedes angeblich sichere Datenspeicherungsverfahren früher oder später ‘geknackt’. Wer überwacht die Überwacher? Wir fordern einen transparenten Staat und die Abschaffung des gläsernen Bürgers!
Wenn man Angst hat vor einer Registrierung und deswegen nicht an einer Demonstration teilnimmt, dann ist es nicht mehr erst 5 vor 12 mit der Freiheit.
Das Motto der Demonstration heißt “Freiheit statt Angst”. Wir wollen unsere Freiheit. Das heißt, dass wir keine Angst davor haben wollen, dass jemand etwas über uns weiß, was wir lieber für uns behalten hätten. Wir wollen keine Angst davor haben, dass unsere Daten analysiert, ausgewertet und in völlig anderem Kontext interpretiert werden. Darum müssen wir auf die Straße gehen. Wir müssen dafür kämpfen, dass die ganzen freiheitseinschränkenden Überwachungsmaßnahmen wieder abgeschafft werden.
Also lasst uns für unsere Freiheit Gesicht zeigen und zur Demo gehen.
TREFFPUNKTE für gemeinsame Fahrten:
Chemnitz:
- Chemnitz Hbf 8:31 Gleis 1
Dresden:
- Dresden Hbf 07:10 Gleis 3
- Dresden Hbf 09:10 Gleis 3
Leipzig:
- Leipzig Hbf 10:11 Gleis 13
noch mehr Infos zu den Mitfahrgelegenheiten aus Sachsen
Erkennungszeichen: Piratenflaggen/T-Shirts




