vom 06.09.2010 in Aktionen, Aktuelle Themen
Die Vorratsdatenspeicherung (VDS) wurde 2007 nach einer EU-Richtlinie eingeführt, mit dem Zweck die Verkehrsdaten der Kommunikationsteilnehmer in Deutschland zu speichern und für die Verfolgungsbehörden zur Verfügung zu stellen.
Was heißt das konkret?
Es wurde von allen Telefonaten, allen SMS und allen Emails der Sender (also z.B. die Telefonnummer) und der Empfänger gespeichert, bei Mobiltelefonen auch der ungefähre Standort des Teilnehmers. Der Standort wird über die Funkzelle, in der sich der Teilnehmer befindet, realisiert. Die Genauigkeit liegt zwischen ~1km außerorts und innerorts ~100m. Diese Daten werden beim Telekommunikationsunternehmen selbst (also z.B. der Telekom, 1&1 oder Vodafone) gespeichert und für 6 Monate aufbewahrt. Inhalte werden dabei nicht gespeichert.
Am 2. März 2010 wurde die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland vom Bundesverfassungsgericht für nicht verfassungsgemäß erklärt. Die gespeicherten Daten mussten sofort gelöscht werden. Begründung dafür war aber nicht die Überwachung an sich, sondern vor allem der Umgang mit den Daten und die Art der Speicherung. Also die Speicherung bei den Internetanbietern selbst – und nicht durch staatliche Stellen – als Grund für die Verfassungsmäßigkeit. (Quelle: Entscheidung des BVerfG Absatz 213)
Ein grundsätzliches Verbot der Verkehrsdatenüberwachung wurde nicht ausgesprochen. Seit diesem Tag werden immer wieder Forderungen nach einer Wiedereinführung der VDS laut. So fordert der Bund Deutscher Kriminalbeamter, die CDU und andere auf, ein neues Gesetz zu formulieren, welches vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hat.
Die VDS ist also noch lange nicht vom Tisch und könnte uns bald wieder über die EU-Ebene auf die Füße fallen: Momentan überprüft, laut EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström, eine Arbeitsgruppe der Europäischen Union, “welche Datenmengen erhoben werden, wer Zugriff auf sie hat, wie sie genutzt werden, wie lange sie gespeichert werden”.
In einem Interview mit “Die Zeit” sagte sie zudem:
“Es wäre voreilig von mir, jetzt schon etwas zu den Ergebnissen zu sagen.” Eine Verschärfung aber kann als unwahrscheinlich gelten, eher das Gegenteil. Schließlich sagte Malmström, dass die EU-Richtlinie nur wenige Monate nach den Anschlägen vom 11. September 2001 schlecht vorbereitet gewesen sei und sehr schnell verabschiedet wurde: “Ich glaube, dass das zu hastig war.”
Die Erfahrungen der letzten Jahre haben uns gezeigt, dass Politiker alles in Gesetze “gießen”, um “es” passend zu machen. Dagegen müssen wir auf die Straße gehen, um für unsere Bürgerrechte zu kämpfen.
Wie einzelne Abgeordnete damals bezüglich der VDS gestimmt haben, könnt ihr übrigens unter Abgeordnetenwatch sehen.
vom 01.09.2010 in Aktionen, Aktuelle Themen
IVO ist eine riesige Datenbank für das integrierte Vorgangsbearbeitungssystem der sächsischen Polizei. In ihr sind “polizeilich relevante” Vorgänge gespeichert. Egal ob Knöllchen, Teilnahme an einer Demonstration oder ein Verkehrsunfall – alle Daten werden darin aufgenommen. Integriert heißt, dass diese Daten in andere Datenbanken, wie z.B. INPOL, übertragen werden können.
Derzeit sind mehr als 7,2 Millionen Datensätze erfasst. Das heißt im Klartext, dass im Schnitt über jeden sächsischen Bürger zwei Einträge in dieser Datenbank existieren, auf welche 12.000 sächsische Polizisten Zugriff haben. Jeder Bürger hat die Möglichkeit seine Akte kostenlos anzufordern. Formulare gibt es hier zum Download.
Für Mehr Informationen rund um dieses Thema:
- Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der kleinen Anfrage Drs 4/15565
- AK Datenbanken
- Einblick in die IVO-Akte von einem “Befürworter” des Dresdner Weltkulturerbes
- Bundesweite Datenbankauskunft
vom 22.01.2010 in Aktionen, Aktuelle Themen
Ahoi sächsische Piraten und Freibeuter,
es ist wieder an der Zeit mobil zu machen! Der AK Datenbank, ein überparteiliches Bündnis aus Piratenpartei Sachsen, Bündnis 90/Die Grünen Sachsen und Die LINKE Sachsen, ruft auf am 28.01.2010 gemeinsam die Straße zu entern und uns unsere Daten zurück zu holen.
Denn über 7 Millionen Personendatensätze sind derzeit im elektronischen Datenverarbeitungssystem, der sogenannten Integrierten Vorgangsbearbeitung der Sächsischen Polizei (IVO), gespeichert.
Welche konkreten Daten zu Personen nach welchen Kriterien eingegeben werden, wer alles darauf Zugriff hat und unter welchen Voraussetzungen diese mit weiteren Datensätzen verknüpft werden, ist ein Geheimnis der Polizei. Die Sächsische Staatsregierung verweist darauf, dass die zu speichernden Daten abhängig vom Vorgangstyp sind und daher keine pauschale Aufstellung aller zulässigen Daten möglich sei. Auch wird die so genannte Errichtungsanordnung, die zumindest Anhaltspunkte liefern könnte welche Betätigungen zur Eintragung in die Datenbank führen, die IVO zugrunde liegt nicht veröffentlicht, um – Zitat – “Einblicke in die Arbeitsweise der Polizei zu verhindern”.
Da die Daten verdachtsunabhängig erhoben werden, werden aus Bürgern in unverhältnismäßig großem Ausmaß und völlig ungerechtfertigt potentielle Gefährder [1] [2] [3] [4]. Um auf diese Gefahr und die Intransparenz der Datengewinnung und Datenhaltung hinzuweisen hat der AK die Aktion “Hol dir Deine Akte” initiiert . Am Donnerstag den 28.01.2010 werden in Dresden möglichst viele Bürger gebeten ihre persönlichen Akten anzufordern um diese Einzusehen. Die gesammelten Anforderungen wird der AK um 19 Uhr dem Polizeipräsidenten Dieter Hanitsch persönlich übergeben.
Also kommt mit und schlagt Alarm! Wer nicht nach Dresden kommen kann, die Aktion aber trotzdem unterstützen möchte kann dies tun: Auskunftsvordruck auf der Seite des AK
Holen wir unsere Daten!
vom 03.08.2009 in Aktuelle Themen
Dresden. Anlässlich der heutigen Vorstellung der Aktionshomepage www.akdatenbank.de erklären die Initiatoren Michael Grasemann, Thoma Krohn und Johannes Lichdi: “Der AK Datenbanken ist ein parteiunabhängiger Arbeitskreis, der es sich zum Ziel gesetzt hat, die Bürger über den erheblichen Umfang amtlicher Speicherungen aufzuklären. Offenbar wird mittlerweile sogar die völlig legale Ausübung von Grundrechten wie die Versammlungsfreiheit akribisch von der Polizei beobachtet, vermerkt und gespeichert.”
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