vom 25.01.2012 in Allgemein, Positionen / Kommentare, Vorstand
Die sächsische Piratenpartei stellt mit Bedauern fest, dass der
sächsische Landtag bereits zum dritten Mal ein wahrscheinlich
verfassungswidriges Versammlungsgesetz verabschiedet hat.
“Diese Entscheidung ist auf so vielen Ebenen falsch, dass ich gar nicht weiß wo ich anfangen soll.” erklärte der Vorsitzende Andreas Romeyke, “auch im dritten Anlauf wird das Gesetz vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof scheitern. Dieser Entwurf wurde direkt vor den am 13. Februar zu erwartenden Großdemonstrationen in Dresden durch den Landtag geprügelt. Es ist ein weiterer Versuch der Law and Order Fraktion der CDU die Grundrechte auszuhöhlen. Vordergründig wird von den Befürwortern des Gesetzes angeführt, es ginge darum bedeutende Plätze und Denkmäler nicht zum Spielball politischer Interessen zu machen. Wenn man aber genauer hinschaut, sieht man, daß es der CDU nicht darum geht politische Symbole zu verhindern, sondern Symbolpolitik zu machen. Eine Auseinandersetzung mit den Ursachen des Rechtsextremismus in Sachsen soll aus ihrer Sicht gar nicht stattfinden. Es ist ihnen lieber, das Problem weiterhin unter den Teppich zu kehren. So kriminalisiert die Staatsregierung lieber den Bürger mit Aktionen, wie dem Handygate, anstatt eine politische Diskussion über die Zukunft unseres Freistaates zu führen.”
Die sächsische Staatsregierung scheint es auch im dritten Anlauf nicht geschafft zu haben ein verfassungskonformes Versammlungsgesetz zu entwerfen. Nachdem bereits 2003 und 2011 sächsische Versammlungsgesetze vom Verfassungsgerichtshof gekippt wurden haben auch dieses Mal bereits mehrere Abgeordnete Klagen gegen das heute verabschiedete Versammlungsgesetz angekündigt. Florian Bokor, Beisitzer im Landesvorstand, sagte hierzu: “Wir finden es nicht nur faul, dass sich die Landesregierung noch nicht einmal die Mühe gemacht hat so zu tun als ob sie auf die Kritik des Verfassungsgerichts eingeht.”
Es sieht so aus als ob die Landesregierung einmal mehr im Vorfeld der zu erwartenden Demonstrationen um den 13. Februar in Dresden auf Biegen und Brechen ein Versammlungsgesetz verabschieden will ohne hierbei das Grundrecht der Versammlungsfreiheit im Auge zu haben. “Die Aussage der CDU-Fraktion: “Neues Versammlungsgesetz dient dem Schutz der Menschenwürde” ist schlicht falsch. Auch dieses Versammlungsgesetz stellt in unseren Augen eine nicht hinnehmbare Einschränkung der Versammlungsfreiheit dar. Es geht der CDU nicht darum die Würde der Opfer oder historisch bedeutsamer Orte zu schützen. Es geht ihnen viel mehr darum öffentliche Kritik an ihrem Handeln zu unterbinden.”
vom 24.12.2011 in Allgemein
Wir hätten da neben Frieden, noch einen Wunsch! ;)
Kommt gut ins neue Jahr, Euer Landesvorstand
vom 16.11.2011 in Allgemein, Positionen / Kommentare
Die Piratenpartei Sachsen warnt vor Ausweitung von Polizeibefugnissen anlässlich des Behördenversagens im Umgang mit der Mordserie der Gruppe “Nationalsozialistischer Untergrund”.
Völkerschlachtdenkmal Leipzig mit Anti-Nazi-Plakat, Creative Commons by http://commons.wikimedia.org/wiki/User:%C2%A10-8-15!
Die Piraten kritisieren, dass Behörden und Geheimdienste in den letzten Jahren immer weitreichendere Überwachungsbefugnisse erhielten, die generell alle Bürger unter Verdacht stellen, es aber nicht schafften, dreier einschlägig bekannter Straftäter habhaft zu werden.
“Die Behörden schaffen es, Millionen Bürger bei Demonstrationen gegen Nazis abzuhören, aber nicht, ein der Polizei und dem Verfassungsschutz bekanntes Neonazi-Trio dingfest zu machen”, wundert sich Florian Bokor, Mitglied im Landesvorstand der Piraten Sachsen “Es ist unbegreiflich, dass unter den Augen des Bundesamtes für Verfassungsschutzes und ihrer offenbar involvierten V-Leute eine Bande mordender und raubender Neonazis über ein Jahrzehnt ihr Unwesen treiben konnte. Ich kann nur eindringlich davor warnen, dass dieses Totalversagen der Behörden jetzt auch noch genutzt wird, um neue Einschnitte in Bürgerrechte zu begründen.”
Weiterhin ergänzt Mirco da Silva, Mitglied der Piratenpartei mit Interessenschwerpunkt Rechtsextremismus: “Neben der notwendigen Aufklärung des Behördenversagens durch das Innenministerium muss Ministerin Schröder ihren Kurs der Verharmlosung rechter Gewalt umgehend korrigieren. Naziterror stellt nicht erst seit heute eine ganz konkrete und massive Gefahr dar, der sich alle Menschen gemeinsam entgegenstellen müssen. Projekte und Aktionen gegen Rechtsextremismus müssen gefördert werden und dürfen nicht mit scheinheiligen Demokratieklauseln gegängelt oder durch politisch motivierte Staatsanwälte kriminalisiert werden.”
Um die Ursache für dieses Versagen zu ermitteln hat die Piratenpartei einen Fragenkatalog an das sächsische Innenministerium, das LKA Sachsen und weitere Stellen geschickt. Antworten hierauf werden auf der Seite www.piraten-sachsen.de veröffentlicht.
vom 11.11.2011 in Aktuelle Themen, Allgemein, Positionen / Kommentare
Am 11.10.2011 hatte der Landesverband Sachsen der Piratenpartei einen in der Bundespartei erarbeiteten, 40 Fragen umfassenden Offenen Brief zum Zwecke der Aufklärung des Sachverhalts “Staatstrojaner” veröffentlicht. Angeschrieben wurden neben allen im Landtag vertretenen Fraktionen (ausgenommen der NPD) u.a. auch das Landeskriminalamt Sachsen sowie das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen.
Mittlerweile haben uns Antworten der Fraktionen der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD erreicht. Geantwortet hat außerdem das Landeskriminalamt Sachsen. Wie angekündigt veröffentlichen wir hier die Antworten.
Update 28.10.: Antwort des Präsidialbüros des Sächsischen Landtags hinzugefügt.
Update 11.11.: Antwort der LINKEN hinzugefügt.
vom 09.11.2011 in Aktuelle Themen
Das Bundesverfassungsgericht hat die Fünf-Prozent-Hürde für unzulässig erklärt, da die Sperrklausel gegen die Chancengleichheit der Parteien verstößt. Starre Wahllisten bleiben zulässig. An der Sitzverteilung im Europaparlament ändert sich damit jedoch nichts. Die Piratenpartei begrüßt die Stärkung des Gleichheitsgrundsatzes bei Wahlen, da ab der nächsten Wahl wirklich wieder jede Stimme zählt.
Andreas Popp, Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl 2009, erklärt: »Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine Entscheidung gefällt, die des historischen Datums würdig ist. Die Stimmen von 2,8 Millionen Bürgern werden bei der nächsten Europawahl nicht mehr grundlos unter den Teppich gekehrt.«
»Starre Listen sind nach dem Urteil zwar weiter zulässig, das heißt aber keineswegs, dass sie gut sind«, kommentiert Popp den zweiten Teil der Entscheidung, »Wir brauchen ein Wahlrecht, das den Wählern mehr Einfluss auf die Zusammensetzung der Parlamente gewährt. Die Wähler müssen entscheiden können, wer sie politisch vertritt, nicht die Parteigremien.«
Der bekannte Verfassungsrechtler Prof. Hans Herbert von Arnim sowie zwei weitere Beschwerdeführer halten die Fünf-Prozent-Sperrklausel für einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und rügten das Wahlverfahren mit »starren Listen«. Der strenge Gleichheitsgrundsatz im Wahlrecht bedeutet, dass Kandidaten, Parteien und Wähler nur aus triftigem Grund ungleich behandelt werden dürfen. Als ein derartiger triftiger Grund wird die Zersplitterung von Parlamenten angesehen, die eine Regierung wählen müssen. Auf kommunaler Ebene ist deshalb die Sperrklausel in allen Bundesländern inzwischen von Landesverfassungsgerichten und dem BVerfG gekippt worden.
vom 31.10.2011 in Positionen / Kommentare
Update 2011-11-21: Stellungnahme des Landesschülerrat Sachsen:
Gesamtvertrag zieht inakzeptable Folgen nach sich
Rund 32,6 Mio Euro soll der Freistaat Sachsen von 2011 bis 2014 dafür bezahlen, dass Lehrer Kopien von Werken in ihrem Unterricht verwenden dürfen.
Und das ist nicht einmal die schockierendste Bedingung des „Gesamtvertrags zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach §53 UrhG“.
Dieser Gesamtvertrag, der zwischen den Verlagen, den Kultusministerien der 16 Bundesländer, den Verwertungsgesellschaften WORT und Musikedition und der ZFS(Zentralstelle Fotokopieren an Schulen) geschlossen wurde, sieht einige Einschränkungen für die Arbeit mit Kopien von Werken im Unterricht vor.
Lediglich 12% (aber nicht mehr als 20 Seiten) dürfen von einem Werk kopiert und im Unterricht verwendet werden. Auch das Kopieren von Zeitschriften und Musiknoten ist nur in geringen Umfang erlaubt.
Zusätzlich schreibt der Vertrag vor, dass eine Digitalisierung der Kopien und deren Verwendung bzw. Weiterleitung zu unterlassen ist.
Um die Einhaltung dieser Vorschrift auch wirklich überprüfen zu können, sollen Computer von 1% der Schulen jedes Bundeslandes mit einer Plagiatssoftware durchsucht werden.
Der LandesSchülerRat Sachsen (LSR Sachsen) findet den Inhalt des Vertrags inakzeptabel. Zum einen bedeutet er eine ungeheure Einschränkung für Lehrer in Bezug auf die Wahl von Unterrichtsmaterial, die sich auch unmittelbar negativ auf die Schüler auswirken kann. Zum anderen ist der Staat durch den Gesamtvertrag gezwungen, das Handeln der Lehrer ständig zu überprüfen und zu kontrollieren. Da stellt sich natürlich sofort die Frage, wie solch eine regelmäßige Überprüfung realisiert werden soll und welche Konsequenzen auf Lehrer zukommen, die die Vorschriften des Vertrags nicht einhalten.
Als noch viel bedenklicher empfindet der LSR Sachsen allerdings die Untersuchung von Rechnern durch eine Plagiatssoftware, die den Ländern durch die Verlage zur Verfügung gestellt wird. Es stellt ganz klar eine Bedrohung des Datenschutzes dar, wenn Schulcomputer, auf denen Daten über Lehrer und Schüler gespeichert sind, mit einer Software, die ohne Weiteres missbraucht werden kann, durchsucht werden.
Sicher ist, dass die betroffenen Rechner komplett durchsucht werden müssen (also auch E-Mails, Hausarbeiten von Schüler usw.), um eine illegale Digitalisierung von Werken ausschließen zu können.
Somit bedeutet diese Durchsuchung nicht nur eine Gefahr für den Datenschutz, sondern auch ein großes Misstrauen der Verlage und des Staates gegenüber seinen eigenen Angestellten, den Lehrern.
Welche Konsequenzen ein Vertragsbruch, sei es ein zu hoher Umfang an Kopien oder das Digitalisieren dieser, nach sich zieht, ist bisher unklar.
Klar dagegen ist, dass der Vertrag auch in Zukunft heftige Kritik hervorrufen wird und von Seiten der Schüler keinerlei Verständnis für solch einen profitorientierten Beschluss zu erwarten ist.
[Anm.: Der Landesschülerrat ist unter www.lsr-sachsen.de erreichbar.]
Meldung der Piraten Sachsen am 31.10.2011:
Mit dem Schuljahr 2011/2012 wird eine vertragliche Regelung wirksam, nach der die Länder den Schulbuchverlagen die Möglichkeit einräumen müssen, auf Schulrechnern Software zu installieren, die nach Plagiaten sucht. Weiter werden die Länder verpflichtet, disziplinarisch gegen Urheberrechtsverstöße von Lehrern vorzugehen. Die Piratenpartei kritisiert diesen Vertrauensbruch zwischen Land und Lehrerschaft und fordert eine Umstellung auf Lehrmaterialien unter freien Lizenzen.
“Durch den Vertrag werden Lehrer unter Generalverdacht gestellt; ohne Not werden in diesem Disziplinarmaßnahmen zusätzlich zu den existierenden Möglichkeiten nach Zivil- und Strafrecht gefordert. Dies führt im Endeffekt dazu, dass sich Schulleitungen zweimal überlegen Computer für den Unterrichtseinsatz vorzuhalten”, mahnt Andreas Romeyke, Landesvorsitzender der Piratenpartei Sachsen, an.
Die Verlage werden ermächtigt, mithilfe eines Plagiatsscanners die Festplatten der Rechner von mindestens ein Prozent der Schulen jährlich durchsuchen zu lassen. Was bei einem vermeintlichen Fund auf der Festplatte geschieht, ist unklar: Was erfährt der Verlag und wie werden diese Daten übermittelt? Wer darf Daten löschen? Kann gar die komplette Festplatte beschlagnahmt werden? Welche disziplinar- und zivilrechtlichen Konsequenzen hat dies für betroffene Lehrkräfte? “Schule stellt einen sozialen Raum für die Lehrenden und die Lernenden dar. Maßnahmen, wie die Haftung auf Schulleitung und Lehrende auszulagern, können sowohl das Vertrauensverhältnis innerhalb des Lehrerkollegiums, als auch das der Schüler zu den Lehrkräften nachhaltig stören”, so Matthias Stein, bildungspolitischer Sprecher der Piratenpartei Sachsen.
Die Piratenpartei fordert eine generelle Verwendung von Lehrmitteln unter freien Lizenzen. Diese Lizenzen ermöglichen eine weitgehend freie Nutzung von Inhalten. Andreas Romeyke dazu: “Gute Lehrer verwenden vorgefertigte Unterrichtsmaterialien nicht einfach so, sondern passen diese an die Belange ihrer Schüler an. Die im Vertragswerk festgelegten Einschränkungen werden darauf hinauslaufen, dass der Unterricht verarmt oder sich gute Lehrer den freien Alternativen, z. B. Lehrmaterialien unter Creative Commons (wikibooks) zuwenden. Freier Zugang zu Bildung und Wissen muss Vorrang vor kommerzieller Verwertung haben.”
Die Regelung wurde im Rahmen des Gesamtvertrags zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 Urheberrechtsgesetz (UrhG) zwischen den Bundesländern, den VGn Wort und Musikedition (Zentralstelle Fotokopieren an Schulen, ZFS), sowie den Verlagen, vertreten durch den VdS Bildungsmedien e.V., geschlossen. Darin verpflichten sich die Länder weiter dazu, für Kopien kleiner Teile von Büchern, Zeitschriften und sonstigen Texten und für Notenblätter von Musikstücken für die Jahre 2011 bis 2014 insgesamt 32,6 Mio. Euro zu zahlen. Diese Kosten sind eine Form von Bildungsgebühren und schränken den Zugang zu Bildung ein. Auch deshalb lehnt die Piratenpartei den Vertrag ab.
- http://www.piratenpartei.de/Pressemitteilung/schulbuchverlage-machen-schulleiter-zu-hilfspolizisten-gegen-eigenes-kollegium
- http://www.medienpaedagogik-praxis.de/2011/10/31/social-media-im-unterricht/
- http://www.heise.de/tp/blogs/8/150735
- http://www.internet-law.de/2011/10/plagiatssoftware-von-verlagen-auf-schulrechnern.html
- http://www.taz.de/Verlage-wollen-Schulcomputer-scannen/!80964/
- Lehrer spähen Schüler im Internet aus (sz, 3.9.11): http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=2854083
- http://www.pottblog.de/2011/10/31/nrw-schulministerin-sylvia-lohrmann-lasst-schultrojaner-bericht-prufen/
Update 2011-11-1
Sehr lesenswerter Blogbeitrag eines Lehrers ist unter http://herrlarbig.de/de/2011/11/01/betreff-schultrojaner-liebe-schulbuchverlage/ zu finden. Anfragen an das Sächsische Ministerium für Wissenschaft und Kunst, an die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, an den Landeselternrat und an den Landesschülerrat sind draußen.
Die verwendete Grafik basiert auf Grafiken von http://openclipart.org
vom 20.10.2011 in Aktionen, Positionen / Kommentare
Vor kurzem hatte der Chaos Computer Club aufgedeckt, dass in mehreren Bundesländern die Rechner der Bürger über einen Trojaner der Firma DigiTask ausspioniert wurden. Mehrere Bundesländer haben den Vorwurf über den Einsatz dieser verfassungswidrigen Software bereits bestätigt.
Im Zuge der Aufklärungsarbeit zu diesem Sachverhalt haben wir den unten stehenden offenen Brief an folgende Personen gestellt und werden auch alle Antworten auf den 40 Fragen umfassenden Fragenkatalog hier veröffentlichen.
Der Brief ging an folgende Personen:
- Herrn Ministerpräsident Stanislaw Tillich, sächs. Staatskanzlei
- Herrn Landtagspräsident Dr. M. Rößler, Präsidialbüro des sächsischen Landtages
- Herrn Steffen Flath, Vorsitzender der sächsischen CDU-Landtagsfraktion
- Herr Holger Zastrow, Vorsitzender der sächsischen FDP-Landtagsfraktion
- Herrn Martin Dulig, Vorsitzender der sächsischen SPD-Landtagsfraktion
- Frau Antje Hermenau, Vorsitzende der sächsischen Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Herr Dr. André Hahn, Vorsitzender der sächsischen Landtagsfraktion DIE LINKE
- Herr Reinhard Boos, Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen
- Herr Dr. Jörg Michaelis, Landeskriminalamt Sachsen
- Herr Staatsminister Markus Ulbig, sächsisches Staatsministerium des Innern
- Herr Landespolizeipräsident Bernd Merbitz, sächsisches Staatsministerium des Innern, Abteilung 3 Landespolizeipräsidium
Sehr geehrte/r …
wie in zahlreichen Medien berichtet, hat der Chaos Computer Club (CCC) eine Software analysiert, bei der die Experten davon ausgehen, dass es sich um einen „Staatstrojaner“ handelt. Der Vorstoß des CCC und der Verweis auf bisher nicht veröffentlichte Quellen bekräftigen diese Aussage. Dabei wurde festgestellt, dass diese Software weder elementaren Sicherheitsanforderungen genügt, noch die gesetzlichen Rahmenbedingungen einhält. Beispielsweise können Beweisdaten sowohl durch Ermittler als auch durch Außenstehende manipuliert werden. Die erhaltenen Informationen sind somit weder aussagekräftig noch rechtlich verwertbar.
Das Bundesverfassungsgericht hat festgehalten, dass die Quellen-TKÜ ausschließlich der Überwachung der Telekommunikation dienen darf. Im Gegensatz dazu fertigt die analysierte Software auch Bildschirmfotos an, die zum Ausspähen von nicht versendeten E-Mails, Tagebucheinträgen oder anderen privaten Daten missbraucht werden können. Sie erlaubt die Installation zusätzlicher externer Software und von Softwaremodulen, das Unterschieben von Beweisen, sowie die Ausführung beliebiger Programme. Damit beinhaltet sie Funktionen, die vom Bundesverfassungsgericht explizit verboten wurden. Der Einsatz einer Software in der vorliegenden Ausführung ist somit nach unserer Ansicht grundgesetzwidrig. Zur Aufklärung des Sachverhaltes stellen wir Ihnen folgende Fragen und bitten um zeitnahe Beantwortung:
1. Wurde oder wird die durch den CCC analysierte Software – oder Software mit vergleichbarer Funktionalität – auch durch das Landeskriminalamt Sachsen oder andere Behörden des Freistaates Sachsen genutzt?
2. In wie vielen und welchen Fällen wurde oder wird dieser „Staatstrojaner“ oder Software mit vergleichbarer Funktionalität im Freistaat Sachsen bereits eingesetzt?
3. In welchen Fällen ist der Einsatz der vom CCC analysierten Software Ihrer Ansicht nach angemessen und gerechtfertigt und in welchen nicht?
4. Auf welchen Rechtsgrundlagen beruhte und beruht der Einsatz im Freistaat Sachsen?
5. Wie wurde und wird solche Software auf Gesetzeskonformität überprüft?
6. Welchen Umfang an Überwachungsmaßnahmen und welche weiteren Möglichkeiten bietet die Software?
7. Welche Behörde hat Entwicklung, Kauf oder Lizenzierung der Software in Auftrag gegeben? Welche Personen in der Landesregierung waren darüber informiert? Erfolgte die Softwareentwicklung intern oder wurde damit eine externe Firma beauftragt? Wenn letzteres zutrifft, um welche Firma handelt es sich? Wurde die Verwaltung, Betreuung oder Datensammlung einer privaten Firma übertragen?
8. Für wen arbeitete die beauftragte Firma zusätzlich? Waren anderen Behörden des Freistaats Sachsen oder Behörden anderer Länder die grundsätzlichen Defizite der Software bekannt?
9. Wie wurde, im Falle einer externen Beauftragung zur Programmierung der Software, sichergestellt, dass die beauftragte Firma entsprechend zertifiziert ist, solche Aufträge zu bearbeiten? Führte die externe Firma ein Sicherheitsaudit der Software durch, beziehungsweise wurde dieses Audit von einem unabhängigen Unternehmen oder einer anderen Institution, wie zum Beispiel dem BSI, durchgeführt? Wenn nein, wieso nicht?
10. Sind weitere Versionen der Software in Entwicklung und wenn ja, welche neuen Eigenschaften sollen diese Versionen bekommen?
11. Sind weitere Softwaremodule zur dynamischen Erweiterung des Bundestrojaners mit dem eigentlichen Bundestrojaners mitgeliefert worden, die dem Verfassungsrichtsurteil vom 27.2.2008 widersprechen (BVerfG, 1 BvR 370/07 vom 27.2.2008, Absatz-Nr. 3-4)?
12. War den beauftragenden Behörden vor dem ersten Einsatz der Software bekannt, dass der Zugriff auf die Software ohne Authentifizierung stattfinden und auch von nicht dazu autorisierten Personen beliebige, weitere Software zur Ausführung gebracht werden kann? Wurden diese Funktionen konkret beauftragt oder hat die beauftragte Firma die Software ohne expliziten Auftrag mit diesen Sicherheitslücken ausgestattet?
13. Gibt es besondere Handlungsanweisungen zur Wahrung der Rechte der ausgespähten Personen und anderer Unbeteiligter? Wenn ja, wie lauten diese?
14. Von wem wird beziehungsweise wurde die Software installiert und ausgeführt? Auf welchen Wegen gelangt sie auf das Endgerät des zu Überwachenden und in welcher Weise wird das Endgerät des zu Überwachenden manipuliert? Sind Hardwareeingriffe notwendig, um die Überwachung durchzuführen?
15. Hat es Absprachen mit Internetdienstanbietern gegeben, um deren Infrastruktur und/oder Hard- und Software zur mittelbaren oder unmittelbaren Infektion des Zielrechners einzusetzen? Wenn ja, welche Firmen waren hier involviert?
16. Auf welche Weise setzt sich die Software im System fest und welche Dateien sind davon betroffen?
17. Sind Hersteller von Geräten und Programmen zur Sicherheit von Computern und Netzwerken (zum Beispiel Firewalls und Antivirenprogramme) mit eingebunden, so dass die Software und die verwendeten Methoden bewusst nicht von diesen Schutzprogrammen erkannt wird? Wurde anderweitig dafür gesorgt, dass Programme zum Aufspüren von die Software nicht erkennen konnten?
18. Inwieweit kann die eingesetzte Software gängige Anonymisierungs- und Verschlüsselungsmechanismen wie zum Beispiel TLS, AES, Onion Routing umgehen beziehungsweise manipulieren?
19. Welchem Stand der Technik entspricht die Software? Wie viel Zeit ist zwischen der Planung und Auftragsvergabe bis hin zur Auslieferung und dem ersten Einsatz der Software vergangen? Wurden die Software-Lizenzen (zum Beispiel für den Speex-Codec) konsequent eingehalten?
20. Über welchen Weg gelangen die Daten vom überwachten Endgerät zu den Ermittlungsbehörden?
21. Durch welche Netzwerke werden die Daten ausgespähter Personen geleitet? Welche Firmen, Behörden und/oder andere, dritte Personen und Institutionen haben Zugriff auf die benötigten Server, zum Beispiel auf einen Command-and-Control-Server?
22. In welchem Maße wurden beziehungsweise werden die so gewonnenen Erkenntnisse verwertet?
23. Durch welche Maßnahmen wurde und wird eine Manipulation der Ermittlungen durch Dritte erschwert? Wie wurde und wird eine Manipulation der Daten auf diesem Weg ausgeschlossen?
24. Wie wurde und wird sichergestellt, dass der Überwachte nach der Entdeckung der Software diese oder deren gesammelten Ergebnisse vor der Übersendung an die einschlägigen Server nicht manipulieren oder entfernen kann?
25. Inwieweit ist die Software selbstständig in der Lage, sich innerhalb eines Computernetzwerkes zu verbreiten, um so Zweit- oder Drittgeräte des Überwachten oder anderer auch unbeteiligter Dritter zu infiltrieren?
26. Steht die Software für unterschiedliche Betriebssystem-Plattformen zur Verfügung oder könnten sich Zielpersonen durch Verwendung von alternativen Betriebssystemen der Überwachung entziehen? Falls ja, um welche Betriebssysteme handelt es sich?
27. Wie wird sichergestellt, dass der Überwachte nach der Überwachungsaktion über den Vorgang informiert wird? Ist dies in allen bisherigen Maßnahmen erfolgt? Wenn nein, aus welchen Gründen ist dies nicht erfolgt?
28. Ist es möglich sicherzustellen, dass keine Programme oder Dateien auf das System des Überwachten übertragen und/oder ausgeführt wurden? Wenn ja, wie wird dies beweissicher festgestellt?
29. Welche konkreten Maßnahmen werden getroffen um zu verhindern dass einzelne Beamte missbräuchlich an persönliche Daten gelangen, die gesondert durch das Grundgesetz und besonders durch das Urteil des BVerfG im Jahr 2008 geschützt sind? (“Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme”)
30. Inwieweit kann ausgeschlossen werden, dass Informationen und Daten des unantastbaren Kernbereiches privater Lebensgestaltung nicht erfasst werden?
31. Kann es ausgeschlossen werden, dass derartige Daten den Hoheitsbereich der deutschen Strafverfolgung verlassen? Befindet sich ein Teil der eingesetzten Netzwerk-Infrastruktur im Ausland? Wenn ja, wieso und auf welcher rechtlichen Grundlage?
32. In welcher Form und wie lange werden die ermittelten Daten sowie deren Auswertung gespeichert? Stehen diese Daten auch anderen Behörden zur Verfügung?
33. Wie wurde und wird der Schutz Dritter gewährleistet, die zufällig in Kontakt mit einer Zielperson stehen, aber im ermittelten Fall nicht betroffen sind?
34. Wie wird sichergestellt, dass es sich bei dem überwachten Rechner um den Rechner der Zielperson handelt, beziehungsweise er allein von dieser Person benutzt wurde und die gewonnen Erkenntnisse zweifelsfrei und eindeutig diesem Benutzer zugeordnet werden können?
35. Ist es beabsichtigt – in Anbetracht der Manipulationsmöglichkeit und Anfälligkeit der Beweismittelsicherung durch die Software – betroffene Ermittlungsverfahren erneut aufzunehmen, da die Beweissicherheit nicht gewährleistet werden kann?
36. Welche Kosten sind durch die Entwicklung, welche beim Einsatz der Software entstanden und werden voraussichtlich noch entstehen? Von wem werden diese Kosten getragen?
37. Wie ist die Gewährleistung für die Software vertraglich geregelt? Welche Fristen haben etwaige Wartungsverträge?
38. Wer im Land Sachsen ist bei Einsätzen der Software im Einzelfall in der Verantwortung gewesen und hat deren Einsatz autorisiert?
39. Welche Landes- sowie Bundesbehörden sind zwecks Amtshilfe an dem jeweiligen Einsatz der Software beteiligt gewesen?
40. In welcher Form erfolgt die Archivierung der gesammelten Daten? Wie ist sichergestellt, dass keine Unbefugten Zugriff auf diese Daten bekommen?
Wir weisen Sie darauf hin, dass wir diesen Brief auf der Webseite unseres Landesverbandes veröffentlichen werden, ebenso Ihre Antwort. Wir gehen davon aus, dass Sie uns alle Fragen vollständig und umfassend beantworten werden und bedanken uns bereits im Voraus für Ihr Bemühen.
Mit freundlichen Grüßen,
Max Brauer
i.V. des Landesverbandes Sachsen
der Piratenpartei Deutschland
vom 20.10.2011 in Aktuelle Themen, Positionen / Kommentare
Der Stadtelternrat Leipzig gestaltete am 10.10.2011 eine Veranstaltung zum Thema Lehrermangel in Sachsen im Max-Klinger-Gymnasium. Anwesende auf dem Podium waren Wolf-Dietrich Rost von der CDU, Holger Mann von der SPD, Michael Weichert von den GRÜNEN, Cornelia Falken von den LINKEN und Norbert Bläsner von der FDP.
Grund für die Veranstaltung war die subjektive Erfahrung zahlreicher Eltern mit nicht unerheblichem Unterrichtsausfall. Dieser sei schon so weit fortgeschritten, dass sich sogar die Schüler über den Unterrichtsausfall beklagen.
Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass Mitglieder aus allen demokratischen Fraktionen des Landtages den Weg zur Veranstaltung gefunden haben. Andererseits hatte die Veranstaltung dennoch nur einen geringen Mehrwert, denn behandelt wurde zwar eine Thematik, deren Dringlichkeit sich zunehmend erhöht, aber bei der sich politisch seit Jahren nichts tut. So hat der CDU Abgeordnete mehrmals darauf verwiesen, dass es eines “Maßnahmekataloges” bedarf. Bei der dritten Erwähnung führte dies im Auditorium zu Gelächter, denn die Probleme sind bereits seit Jahren bekannt und bedürfen einer sofortigen Lösung.
Was ist das Problem? Lehrermangel kann im Moment nicht festgestellt werden, denn so bestätigte auch Herr Berger vom Regionalschulamt Leipzig: Es gibt theoretisch genug Lehrer. Das kollidierte mit den zahlreichen Erfahrungen der Anwesenden, aber Herr Berger erläuterte auch warum. Denn wenn in einem großen Unternehmen x Angestellte benötigt werden, aber nicht mit einberechnet ist, dass von diesem x eventuelle Krankheitsfälle, Elternzeiten etc. abzuziehen sind, ergibt sich ein reales Lehrermangelproblem. Es sind also nur dann theoretisch genügend Lehrer vorhanden, wenn man davon ausgeht, dass sie nie krank sind und auf Familienplanung verzichten. Kurzum: Wir haben einen Lehrermangel, aber auf dem Papier haut alles hin.
Demgegenüber gibt es einen zu erwartenden Lehrermangel. Was sich ja gut voraussehen lässt, denn der Staatsregierung sind die Geburtenzahlen bekannt. Und da in Deutschland das Bildungsrecht der Kinder in Form einer Schulanwesenheitspflicht umgesetzt wird, ist zu erwarten, dass auch alle neugeborenen Menschen nach einem überschaubaren Zeitraum Schulen besuchen werden. Und weiterhin ist bekannt, dass bis zum Jahr 2030 etwa 70 % der derzeitigen Lehrenden in den Ruhestand gehen. Ein Kohorteneffekt, der begünstigt wurde durch die Maßnahme, in der Zeit der geburtenschwachen Jahrgänge bestehende Arbeitsverhältnisse auf Teilzeitbasis fortzuführen und – das ist das eigentliche Problem in diesem Zusammenhang – nur wenige Neueinstellungen vorzunehmen.
Neben der fehlenden Sofortlösung ergibt sich also auch noch ein Problem bzgl. des Bedarfs an zukünftigen Lehrern. Denn hier hat die Staatsregierung seit Jahren daran gearbeitet im Rahmen der Hochschulplanung auch die erziehungswissenschaftlichen Fakultäten auf ein unvertretbares Mindestmaß zu stauchen, was sich z.B. ganz augenfällig am Bauzustand der erziehungswissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig ablesen lässt. Man erinnere sich auch, dass vor ein paar Jahren der Lehramtsausbildungsstandort Dresden gekürzt wurde, was dazu geführt hat, dass Grund- und Mittelschullehrer nur noch in Leipzig ausgebildet werden. Vermutlich ist das auch ein Aspekt, der zu großer Verunsicherung unter den Studierwilligen geführt hat.
Lösungen sollen laut Herrn Rösner z.B. Exzellenzinitiativen bringen, was außerhalb des Handlungsspielraumes der sächsischen Landesregierung liegt. Weiterhin wurde die Aufwertung des Lehrerberufs ins Gespräch gebracht. Zum einen leidet dieser unter der weit verbreiteten Unsitte, Lehrer für mangelnde elterliche Kompetenz verantwortlich zu machen, zum andern zeigt sich dies aber auch in der (unterschiedlichen) Bezahlung der Lehrer (auch innerhalb derselben Schulform), sowie der bereits genannten Kürzungen im Hochschulbereich. Trotzdem sieht die Staatsregierung gerade da keinen Handlungsspielraum – es fehlt wie immer das Geld.
Außerdem hat die Staatsregierung in Sachsen kürzlich mit der Wiedereinführung des Staatsexamens unter den Studierenden für weitere Verunsicherung gesorgt. Während die Studierenden und Lehrenden sich mit dem Bachelor/Master System arrangiert hatten, beschloss hier die Staatsregierung einen erneuten Umbau des Studiengangs. Unter Lehramtskandidaten kursiert die Vermutung, dass die damit einhergehende Wiedereinführung von unterschiedlich langen schulformspezifischen Studienzeiten das zu erwartende Einkommen der Lehrer in ihrer Schulform widerspiegeln soll. Kurzum: Um weiterhin zu rechtfertigen, dass ein Gymnasiallehrer wesentlich mehr verdient als ein Grundschullehrer, mussten vielleicht die Studienzeiten angepasst werden. Ein weiterer rational nachvollziehbarer Grund für die Reform ist nicht so leicht zu finden. Von daher ernten wir für den sächsischen Sonderweg auch herzliches Gelächter seitens anderer Landesregierungen. Und ganz folgerichtig hat der FDP-Abgeordnete diese Reformmaßnahme als “ad-hoc-Maßnahme” bzw. als “Notlösung” bezeichnet, was konträr zur Bekundung des CDU-Abgeordneten steht, dass nicht einzelne Maßnahmen sondern ein “Maßnahmekatalog” nötig sei.
Groteskerweise wollte sich der CDU-Abgeordnete für den Vorstoß zu einem neuen alten Referendarausbildungsstandort feiern lassen, was die Opposition konterte indem sie darauf verwies, dass dieser Standort von selbiger Regierung fahrlässig vor Jahren abgeschafft wurde.
Die Analyse der studentischen Probleme in diesem Zusammenhang würde diesen Artikel sprengen, aber zumindest können wir festhalten, dass wir mindestens 1800 Lehramtsabsolventen pro Jahr brauchen, um die Missstände nicht weiter zu verschärfen. Derzeit werden aber allenfalls 900 Absolventen pro Jahr ausgebildet, was darüber hinaus mangels Referendariatsstellen nochmal künstlich niedrig gehalten wird. Wer kann verlässt sowieso das Land, denn in anderen Bundesländern werden auch Lehrer gesucht und – wie Marco Götze vom Stadtrat aus eigener Erfahrung berichtet – im Gegensatz zu hier freundlich umworben.
Was wir erleben durften, war im Allgemeinen eine Problemaufweichungsstrategie, das Kleinreden subjektiver Wahrnehmungen der Eltern und der Elternvertretungen und das Vertrösten auf zukünftig greifende Maßnahmen, die auch erstmal ausgearbeitet werden müssten. Das ist peinlich, traurig und fördert Politikverdrossenheit. Die Bekundung, dass fraktionsübergreifende Lösungen und bevölkerungsnahe Gespräche nötig seien, ist aus unserer Sicht zwar zu begrüßen, nur leider hört man das jedes Jahr. Es ist also anzunehmen, dass wir auch nächstes Jahr die Landtagsabgeordneten einladen können, um nochmal dieselben Probleme zu bereden. Wir können gespannt sein, ob uns die Regierungsparteien dann auch wieder für dumm verkaufen wollen.
vom 10.10.2011 in Landesverband, Vorstand
Seit dem Erfolg in Berlin können auch die Piraten in Sachsen viele neue Gesichter in ihren Reihen willkommen heißen. So stieg die Anzahl der sächsischen Piraten von 364 (davon 139 stimmberechtigt(*)) am 1. September 2011 auf zum jetzigen Zeitpunkt 435 Piraten an.
Besonders erfreulich daran ist, dass der Mitgliederzuwachs nicht nur in den Großstädten Dresden, Leipzig und Chemnitz vorhanden (Anstieg um 16,4 Prozent im letzten Monat), sondern noch viel stärker auf dem Land ausgeprägt ist (Anstieg um fast 25 Prozent).
» hier weiterlesen …
vom 13.09.2011 in Aktionen, Aktuelle Themen
Die Piraten Sachsen unterstützen den Demoaufruf für
Mittwoch, den 14. September, 17 – 19 Uhr vor dem Sächsischen Landtag
unter dem Motto:
„Demokratienotstand – Gegen die Verfolgung und Verdächtigung von politischem Engagement in Sachsen!“
Der öffentliche Raum gehört der Demokratie, gehört den Demokraten!
Lasst uns den öffentlichen Raum zurückerobern!
Lasst uns Auskunft über den Missbrauch unserer Daten verlangen!
Lasst uns unsere Grundrechte – darunter die Versammlungsfreiheit, die
Meinungsfreiheit, die Pressefreiheit und das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung – gemeinsam verteidigen!


